Fundstellen
Vergleich zum Thema "Whistleblower"
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Im Folgenden finden Sie Auszüge aus den Grundsatzprogrammen und Wahlprogrammen der Bundestagsparteien zum Thema "Whistleblower".
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PIRATEN - Grundsatzprogramm
Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland vom 13.03.2017
23 FundstellenDas Thema wurde 23 Mal in diesem Dokument gefunden.| 1635 pro Mill.Häufigkeit des Themas pro eine Millionen Wörterin diesem Dokument: 1635 Mal
#33
Deshalb wollen wir so handeln, dass auch in Zukunft die Grundlagen für eine würdige Existenz in Freiheit vorhanden sind.
#34
Freiheit und Grundrechte Whistleblowerschutz Präambel Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss.
#35
Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.
#36
Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung.
#37
Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.
#38
Schutz von Whistleblowern Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft.
#39
Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden.
#40
Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.
#41
Die Piratenpartei Deutschland wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower.
#42
Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.
#43
Die Piratenpartei Deutschland setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist.
#44
Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar.
#45
Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.
#46
Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.
#47
Informationsfreiheitsgesetze In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit.
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