Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.03.2026 PDF
#983
Auf der einen Seite von den verschiedenen Richtlinien für den Bankensektor, welche eine Liberalisierung des Bankensektors als Ziel haben.
#984
Sie sollen also mit privaten Banken gleichgestellt werden.
#985
Andererseits stellen sie eine wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand dar und sind öffentliche Auftraggeber.
#986
Dies hätte zur Folge, dass sie den Regelungen der EU für den öffentlichen Sektor unterliegen würden, beispielsweise bei der oben dargestellten Ausschreibungspflicht.
#987
Wir GRÜNE zeigen auf allen Ebenen – von der Kommune bis hin zur Europäischen Union – Flagge für den Erhalt der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 94 öffentlich-rechtlichen Sparkassen.
#988
Eine Privatisierung der Sparkassen lehnen wir ab.
#989
Das deutsche dreigliedrige Bankenwesen mit seinen drei Säulen Sparkassen, Geschäftsbanken und Genossenschaftsbanken hat in der aktuellen Finanzkrise einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des deutschen Finanzsektors geleistet.
#990
Sparkassen übernehmen mit ihrer gemeinwohlorientierten Ausrichtung nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung.
#991
Das Regionalprinzip gewährleistet eine flächendeckende und kundennahe Versorgung der Menschen mit Finanzdienstleistungen, auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten.
#992
Für Handwerkerinnen und Handwerker, kleine Unternehmen und den Mittelstand vor Ort sind die Kredite von Sparkassen unverzichtbar.
#993
Sparkassen ermöglichen auch sozial schwächeren und benachteiligten Bevölkerungsgruppen Zugang zu Finanzdienstleistungen.
#994
Sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
#995
ffentlich-rechtliche Banken haben im Gegensatz zu ihren privaten Konkurrenten einen klar definierten Auftrag: Sie müssen eine allgemeinwohlverpflichtete Geschäftspolitik betreiben.
#996
Sie müssen aber auch grüner und sozialer werden und stärker als bisher eine Vorreiterrolle bei innovativen Finanzansätzen wie nachhaltigem Investment oder der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen einnehmen.
#997
Ebenso muss klar sein, dass nicht alles so bleiben darf wie bisher: Eine zukunftsfähige Sparkassenstruktur muss eine hohe Transparenz und angemessene öffentliche Kontrolle gewährleisten.
#998
Reformbedarf besteht vor allem aber bei den Landesbanken: Nach dem Wegfall der Staatsgarantien fehlt vielen Landesbanken ein tragfähiges Geschäftsmodell.
#999
Nicht zuletzt deswegen haben sie sich in hochriskante Kapitalmarktgeschäfte gewagt – die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kommen nun für die Folgen dieser verfehlten Geschäftspolitik auf.
#1000
Die Reform der Landesbanken hin zu einem beziehungsweise einigen wenigen Zentralinstituten für die Sparkassen ist – auch aus europarechtlicher Sicht – überfällig.
#1001
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 95 Transparenz von EU-Fördermitteln Die Entwicklungen in den Kommunen stehen auch in Abhängigkeit verschiedener Förderprogramme der EU.
#1002
Alle Empfänger von EU-Fördermitteln müssen in der aktuellen Förderperiode veröffentlicht werden.
#1003
Dieser Verpflichtung kann sich auch Deutschland nicht mehr länger entziehen.
#1004
Die Empfängerlisten müssen von den Programmverwaltungen in den Bundesländern nun endlich lückenlos veröffentlicht werden.
#1005
Um in der Projektauswahl mehr Transparenz zu erzielen, fordern wir schon zu einem früheren Zeitpunkt Einblick und Informationen zu den Entscheidungsprozessen bei der Vergabe von Fördermitteln.
#1006
Dafür sind folgende Punkte relevant: Kriterien für die Projektbewertung, die mit dem Begleitausschuss vereinbart werden Einsicht in Projektanträge und Möglichkeit, zusätzliche Informationen zur Berücksichtigung anzufordern Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Bewilligungsstellen Stärkere Ausrichtung in Richtung Klimaschutzpolitik Eine umfassende Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner sowie weiterer betroffener NGOs in allen Phasen der Programmumsetzung (Vorbereitung, Monitoring, Bewertung, Vollzug) ist Voraussetzung für höchstmögliche Transparenz.
#1007
Den Partnern muss daher in den Begleitausschüssen Stimmrecht gegeben werden und in dieser Funktion müssen sie Zugang zu allen relevanten Unterlagen haben.
#1008
Die Förderprogramme müssen sich der Diskussion mit der Öffentlichkeit stellen, das heißt, dass öffentliche Konsultationen durchgeführt werden müssen, deren Ergebnisse dokumentiert werden (Rechtfertigung der Verwaltung bezüglich der Berücksichtigung der Stellungnahmen).
#1009
Eine Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung muss ebenfalls der Öffentlichkeit vorgelegt werden, die Auskunft über die Umweltwirkung der Förderprogramme gibt.
#1010
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 96 Mehr Demokratie für die Metropolregionen Die Metropolregionen übernehmen immer mehr die Rolle von Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung.
#1011
So begrüßenswert diese Form der europäischen Regionalisierungsdynamik ist, ihr fehlt die demokratische Begleitung und damit die politische Legitimation für ihr Handeln.
#1012
Das hat – nicht zuletzt aufgrund der EU-seitig zunehmend auf regionale Zusammenhänge ausgerichteten Förderprogramme und -maßnahmen – ein Aushöhlen der kommunalen Selbstverwaltung zur Folge.
#1013
In der derzeitigen Verfasstheit springt das Konzept der Metropolregionen zu kurz, da es ökologische und soziale Entwicklungsaspekte einseitig zu Gunsten ökonomischer Standortfaktoren vernachlässigt.


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