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vom 02.03.2026 PDF
#976
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Die Sparkassen sind im Regelfall öffentlich-rechtliche Anstalten mit kommunaler Gewährsträgerschaft.
#977Sie agieren wie privatwirtschaftliche Kreditinstitute.
#978Sparkassen erfüllen dabei verschiedene Aufgaben, die sie seit über einhundert Jahren wahrnehmen: Als Bestandteil der Daseinsvorsorge stellen Sparkassen ein flächendeckendes Finanzdienstleistungsnetz für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sicher.
#979Sie leisten Hilfe bei der Unterstützung der heimischen Wirtschaft.
#980Sparkassen haben eine fiskalische Funktion, indem sie öffentliche Gelder verwalten und anlegen.
#981Gewinne werden teilweise an die Kommunen abgeführt.
#982Die Sparkassen sind vom Europarecht in doppelter Hinsicht betroffen.
#983Auf der einen Seite von den verschiedenen Richtlinien für den Bankensektor, welche eine Liberalisierung des Bankensektors als Ziel haben.
#984Sie sollen also mit privaten Banken gleichgestellt werden.
#985Andererseits stellen sie eine wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand dar und sind öffentliche Auftraggeber.
#986Dies hätte zur Folge, dass sie den Regelungen der EU für den öffentlichen Sektor unterliegen würden, beispielsweise bei der oben dargestellten Ausschreibungspflicht.
#987Wir GRÜNE zeigen auf allen Ebenen – von der Kommune bis hin zur Europäischen Union – Flagge für den Erhalt der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 94 öffentlich-rechtlichen Sparkassen.
#988Eine Privatisierung der Sparkassen lehnen wir ab.
#989Das deutsche dreigliedrige Bankenwesen mit seinen drei Säulen Sparkassen, Geschäftsbanken und Genossenschaftsbanken hat in der aktuellen Finanzkrise einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des deutschen Finanzsektors geleistet.
#990Sparkassen übernehmen mit ihrer gemeinwohlorientierten Ausrichtung nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung.
#991Das Regionalprinzip gewährleistet eine flächendeckende und kundennahe Versorgung der Menschen mit Finanzdienstleistungen, auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten.
#992Für Handwerkerinnen und Handwerker, kleine Unternehmen und den Mittelstand vor Ort sind die Kredite von Sparkassen unverzichtbar.
#993Sparkassen ermöglichen auch sozial schwächeren und benachteiligten Bevölkerungsgruppen Zugang zu Finanzdienstleistungen.
#994Sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
#995ffentlich-rechtliche Banken haben im Gegensatz zu ihren privaten Konkurrenten einen klar definierten Auftrag: Sie müssen eine allgemeinwohlverpflichtete Geschäftspolitik betreiben.
#996Sie müssen aber auch grüner und sozialer werden und stärker als bisher eine Vorreiterrolle bei innovativen Finanzansätzen wie nachhaltigem Investment oder der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen einnehmen.
#997Ebenso muss klar sein, dass nicht alles so bleiben darf wie bisher: Eine zukunftsfähige Sparkassenstruktur muss eine hohe Transparenz und angemessene öffentliche Kontrolle gewährleisten.
#998Reformbedarf besteht vor allem aber bei den Landesbanken: Nach dem Wegfall der Staatsgarantien fehlt vielen Landesbanken ein tragfähiges Geschäftsmodell.
#999Nicht zuletzt deswegen haben sie sich in hochriskante Kapitalmarktgeschäfte gewagt – die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kommen nun für die Folgen dieser verfehlten Geschäftspolitik auf.
#1000Die Reform der Landesbanken hin zu einem beziehungsweise einigen wenigen Zentralinstituten für die Sparkassen ist – auch aus europarechtlicher Sicht – überfällig.
#1001BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 95 Transparenz von EU-Fördermitteln Die Entwicklungen in den Kommunen stehen auch in Abhängigkeit verschiedener Förderprogramme der EU.
#1002Alle Empfänger von EU-Fördermitteln müssen in der aktuellen Förderperiode veröffentlicht werden.
#1003Dieser Verpflichtung kann sich auch Deutschland nicht mehr länger entziehen.
#1004Die Empfängerlisten müssen von den Programmverwaltungen in den Bundesländern nun endlich lückenlos veröffentlicht werden.
#1005Um in der Projektauswahl mehr Transparenz zu erzielen, fordern wir schon zu einem früheren Zeitpunkt Einblick und Informationen zu den Entscheidungsprozessen bei der Vergabe von Fördermitteln.
#1006Dafür sind folgende Punkte relevant: Kriterien für die Projektbewertung, die mit dem Begleitausschuss vereinbart werden Einsicht in Projektanträge und Möglichkeit, zusätzliche Informationen zur Berücksichtigung anzufordern Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Bewilligungsstellen Stärkere Ausrichtung in Richtung Klimaschutzpolitik Eine umfassende Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner sowie weiterer betroffener NGOs in allen Phasen der Programmumsetzung (Vorbereitung, Monitoring, Bewertung, Vollzug) ist Voraussetzung für höchstmögliche Transparenz.
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