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vom 02.03.2026 PDF
#970
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Sie soll den besonderen Schutz dieser Dienste, wie er bereits im EU-Reformvertrag formuliert ist, berücksichtigen und nicht dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstellt werden.
#971Den lokalen Behörden muss bei der Definition der Dienste von allgemeinem Interesse ein breiter Ermessensspielraum zugebilligt werden.
#972Wir wollen das europäische Beihilferechts so weiterentwickeln, dass auch soziale Dienste, die in hohem Maße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 93 auf Finanzmittel der öffentlichen Hand angewiesen sind, nicht verhindert werden.
#973Ein Beispiel: Frauenhäuser sind ein wichtiger Schutzraum, den eine Gesellschaft zur Verfügung stellen muss.
#974Der Markt würde diese Leistung nie erbringen und es darf nicht sein, dass ihre Finanzierung deshalb als »Subvention « verboten würde.
#975Kommunale Sparkassen Die Einrichtung kommunaler Sparkassen ist Teil des eigenen Wirkungskreises der Kommunen.
#976Die Sparkassen sind im Regelfall öffentlich-rechtliche Anstalten mit kommunaler Gewährsträgerschaft.
#977Sie agieren wie privatwirtschaftliche Kreditinstitute.
#978Sparkassen erfüllen dabei verschiedene Aufgaben, die sie seit über einhundert Jahren wahrnehmen: Als Bestandteil der Daseinsvorsorge stellen Sparkassen ein flächendeckendes Finanzdienstleistungsnetz für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sicher.
#979Sie leisten Hilfe bei der Unterstützung der heimischen Wirtschaft.
#980Sparkassen haben eine fiskalische Funktion, indem sie öffentliche Gelder verwalten und anlegen.
#981Gewinne werden teilweise an die Kommunen abgeführt.
#982Die Sparkassen sind vom Europarecht in doppelter Hinsicht betroffen.
#983Auf der einen Seite von den verschiedenen Richtlinien für den Bankensektor, welche eine Liberalisierung des Bankensektors als Ziel haben.
#984Sie sollen also mit privaten Banken gleichgestellt werden.
#985Andererseits stellen sie eine wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand dar und sind öffentliche Auftraggeber.
#986Dies hätte zur Folge, dass sie den Regelungen der EU für den öffentlichen Sektor unterliegen würden, beispielsweise bei der oben dargestellten Ausschreibungspflicht.
#987Wir GRÜNE zeigen auf allen Ebenen – von der Kommune bis hin zur Europäischen Union – Flagge für den Erhalt der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 94 öffentlich-rechtlichen Sparkassen.
#988Eine Privatisierung der Sparkassen lehnen wir ab.
#989Das deutsche dreigliedrige Bankenwesen mit seinen drei Säulen Sparkassen, Geschäftsbanken und Genossenschaftsbanken hat in der aktuellen Finanzkrise einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des deutschen Finanzsektors geleistet.
#990Sparkassen übernehmen mit ihrer gemeinwohlorientierten Ausrichtung nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung.
#991Das Regionalprinzip gewährleistet eine flächendeckende und kundennahe Versorgung der Menschen mit Finanzdienstleistungen, auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten.
#992Für Handwerkerinnen und Handwerker, kleine Unternehmen und den Mittelstand vor Ort sind die Kredite von Sparkassen unverzichtbar.
#993Sparkassen ermöglichen auch sozial schwächeren und benachteiligten Bevölkerungsgruppen Zugang zu Finanzdienstleistungen.
#994Sie sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
#995ffentlich-rechtliche Banken haben im Gegensatz zu ihren privaten Konkurrenten einen klar definierten Auftrag: Sie müssen eine allgemeinwohlverpflichtete Geschäftspolitik betreiben.
#996Sie müssen aber auch grüner und sozialer werden und stärker als bisher eine Vorreiterrolle bei innovativen Finanzansätzen wie nachhaltigem Investment oder der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen einnehmen.
#997Ebenso muss klar sein, dass nicht alles so bleiben darf wie bisher: Eine zukunftsfähige Sparkassenstruktur muss eine hohe Transparenz und angemessene öffentliche Kontrolle gewährleisten.
#998Reformbedarf besteht vor allem aber bei den Landesbanken: Nach dem Wegfall der Staatsgarantien fehlt vielen Landesbanken ein tragfähiges Geschäftsmodell.
#999Nicht zuletzt deswegen haben sie sich in hochriskante Kapitalmarktgeschäfte gewagt – die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kommen nun für die Folgen dieser verfehlten Geschäftspolitik auf.
#1000Die Reform der Landesbanken hin zu einem beziehungsweise einigen wenigen Zentralinstituten für die Sparkassen ist – auch aus europarechtlicher Sicht – überfällig.
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