Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 02.03.2026 PDF
#920
Bislang basiert der ESF auf der Vorstellung einer Voll- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 88 beschäftigung.
#921
Um dem Wandel in der Erwerbsarbeit aber gerecht zu werden, müssen insbesondere die Erwerbslosen in den Mittelpunkt gestellt werden, deren Arbeitsmarktintegration auf absehbare Zeit als chancenlos betrachtet werden muss.
#922
Anstelle von kurzfristigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sollen vermehrt Projekte im »Dritten Sektor« gefördert werden, damit alle Erwerbslosen Chancen auf eine langfristig angelegte sinnvolle Beschäftigung für mehr Teilhabegerechtigkeit erhalten.
#923
Um Langzeitarbeitslosigkeit frühzeitig zu verhindern, muss der ESF vermehrt die Ausbildung in den Mittelpunkt stellen, damit alle benachteiligten jungen Menschen einen guten Start ins Berufsleben erhalten.
#924
Darüber hinaus wollen wir sicherstellen, dass der ESF nicht nationale Beschäftigungspolitik ersetzt, sondern diese durch innovative neue Ansätze ergänzt.
#925
EU-Fördermittel transparent und unter demokratischer Beteiligung einsetzen Wir wollen mehr Weitblick bei der Verwendung der Fördermittel und Transparenz in der Vergabe.
#926
Wir finden wichtig, dass die Möglichkeiten des EU-Fonds dezentral und unbürokratisch ausgeschöpft und von kleinen Organisationen in Anspruch genommen werden können, die Mitgliedstaaten stärker in die Pflicht genommen werden und erfolgreiche Projekte nach der Pilotphase durch nationale Unterstützung weiterlaufen.
#927
Zudem müssen auf der nationalen und regionalen Ebene zentrale Akteure wie Gewerkschaften, Umwelt- und Frauenverbände gemäß des Partnerschaftsprinzips stärker bei der Auswahl von Förderprojekten und deren Durchführung sowie Evaluierung eingebunden werden.
#928
Essenziell für die demokratische Rechenschaftspflicht und Kontrolle ist ein transparentes Verfahren der Fördermittelvergabe unter aktiver Einbindung der Bevölkerung.
#929
Es ist ein Unding, dass sich die schwarz-rote Bundesregierung dennoch weiterhin weigert, das europäische Transparenzgebot durch Veröffentlichung der Empfängerlisten umzusetzen.
#930
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 89 Daseinsvorsorge vor Ort stärken Europa hat mittlerweile einen großen Einfluss auf die Kommunen.
#931
Förderaktivitäten, Feinstaub- und Lärmschutzrichtlinie, Beihilfenverbot, Ausschreibungspflicht, Kommunalwahlrecht und der öffentliche Personennahverkehr sind nur einige Beispiele von Richtlinien und Vorschriften, die Auswirkungen auf die Kommunen haben.
#932
Doch die zunehmende Eingriffstiefe des Europarechtes auf die Kommunen droht das kommunale Selbstverwaltungsrecht auszuhöhlen.
#933
Bisher wurde das in Deutschland durch das Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auf europäischer Ebene allenfalls indirekt gesichert.
#934
Erst der noch nicht ratifizierte Reformvertrag von Lissabon sieht eine ausdrückliche Achtung der »regionalen und lokalen Selbstverwaltung« durch die Europäischen Verträge vor.
#935
Darüber hinaus wollen wir den Ausschuss der Regionen stärken und breiter aufstellen.
#936
Wir wollen hier Mindestkriterien durch die EU definiert wissen, die den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern ein stärkeres Gewicht im Ausschuss bringen.
#937
Der Ausschuss der Regionen soll bereits jetzt und nicht erst nach Ratifizierung des Lissabon-Vertrages bei der Erarbeitung der Rahmenrichtlinie für Dienste von allgemeinem Interesse dringend Anhörungsrecht bekommen.
#938
Kommunale Gestaltungsspielräume bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sichern Das Vergaberecht kann bei der Förderung von effizientem und nachhaltigem Wirtschaften eine bedeutende Rolle spielen.
#939
So ließen sich allein 60 Millionen Tonnen CO2 einsparen, wenn alle öffentlichen Stellen in der EU Ökostrom nutzen würden.
#940
Mit den neuen Vergaberichtlinien der EU werden sich die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland ab BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 90 bestimmten Schwellenwerten verändern.
#941
Bisher mussten solche öffentlichen Aufträge an den kostengünstigsten Anbieter vergeben werden.
#942
Nun gibt es die Möglichkeit, öffentliche Aufträge auch nach ökologischen und sozialen Kriterien zu vergeben.
#943
Dafür haben sich die GRÜNEN im Europäischen Parlament erfolgreich eingesetzt.
#944
Die Richtlinien ermöglichen auch einen besseren Rechtsschutz von Bietern und die Bekämpfung von Korruption.
#945
Leider missachtet die Kommission die in der Richtlinie gesetzten Schwellenwerte und verlangt auch unterhalb der Schwellenwerte eine europaweite Ausschreibung von Aufträgen.
#946
Das ist nicht nur demokratisch zweifelhaft, sondern engt den Gestaltungsspielraum der Kommunen ein und erhöht den Verwaltungsaufwand.
#947
Die Folgen sind lange Ausschreibungsverfahren, hohe Kosten und Rechtsunsicherheit.
#948
Die Kommission muss endlich die vom Gesetzgeber gesetzten Schwellenwerte anerkennen und darf sich nicht über die Hintertür und am Gesetzgeber vorbei in die Auslegung des Wettbewerbsrechtes einmischen.
#949
Wir GRÜNE kämpfen auf europäischer Ebene auch weiterhin für ein Wettbewerbsrecht, das den Kommunen genügend Gestaltungsspielraum lässt.
#950
Wir wollen, dass die Kommission den Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht weiter einengt und Instrumente, wie den städtebaulichen Vertrag, nicht als Bestandteil des Vergaberechts betrachtet.


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