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vom 02.03.2026 PDF
#772
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Zentraler Baustein ist für uns GRÜNE dabei der Reformvertrag, der die sozialen Rechte und die Daseinsvorsorge stärkt und soziale Grundrechte in der hat, wie es das Europäische Behindertenforum fordert.
#773CDU/CSU und FDP nutzen hingegen das Europaparlament, die Kommission und den Ministerrat dazu, soziale Rechte und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuhöhlen – zum Beispiel über ihre radikale Interpretation der sogenannten Dienstleistungsfreiheit.
#774Die jüngeren Urteile des Europäischen Gerichtshofes zum Verhältnis der Dienstleistungsfreiheit und den sozialen Grundrechten, wie Streikrecht, nationale arbeitsrechtliche Standards und Tarifverträge, haben gezeigt, dass dieses Verhältnis dringend auf europäischer Ebene gesetzlich klargestellt werden muss.
#775Dafür brauchen wir den Vertrag von Lissabon und eine Änderung der Entsenderichtlinie, damit diese soziale Standards schützt.
#776Die Dienstleistungsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, soziale Rechte oder arbeitsrechtliche Standards zu unterlaufen.
#777Wir GRÜNE haben daher bereits in der Vergangenheit im Europäischen Parlament erfolgreich Druck gemacht, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen, die einem solchen Schutz zuwiderlaufen, aus der Dienstleistungsrichtlinie genommen wurden.
#778Die Bekämpfung von Armut und die Förderung der sozialen Eingliederung ist ein wesentliches Ziel der Sozialpolitik der EU.
#779Die Armutsquote in der EU betrug 2007 aber immer noch 16 Prozent.
#780Unser Ziel ist es, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ein individuelles Recht auf eine Mindestsicherung in der Höhe des sozio-kulturellen Existenzminimums haben.
#781Bei der Ausgestaltung der Mindestsicherung müssen gemeinsam definierte Mindeststandards eingehalten werden.
#782Auch auf europäischer Ebene werden dafür unterschiedliche Modelle diskutiert: die bedarfsorientierte Grundsicherung, Mindestsicherungselemente, Maßnahmen im Rahmen der Einkommenssteuer oder das bedingungslose Grundeinkommen.
#783Wir halten es für sinnvoll, dass die EU-Kommission die armutsbekämpfende Wirkung und die Realisierbarkeit auch des bedingungslosen Grundeinkommens für alle prüft, wie das Europäische Parlament mit Stimmen der GRÜNEN, der Linken, der Sozialdemokraten und aus der EVP beschlossen hat.
#784BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 76 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 77 cherinnen- und Schulabbrecherquote oder Maßnahmen zum lebenslangen Lernen nicht erfüllen.
#785Mindestlöhne einführen Wir wollen verhindern, dass Lohndumping als Mittel des Wettbewerbs genutzt wird.
#786Das ist nicht akzeptabel.
#787Es schadet den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der ganzen Gesellschaft.
#788Menschen müssen von ihrem Einkommen auch leben können – es muss armutsfest und auskömmlich sein.
#789Wir GRÜNE streiten für einen Wettbewerb um Qualität anstatt um Löhne und fordern daher gesetzliche oder tarifliche Mindestlöhne, die relevant über der Armutsgrenze liegen, in allen Mitgliedstaaten gemäß den nationalen Modellen.
#790von 27 Mitgliedstaaten haben bereits nationale gesetzliche Mindestlöhne.
#791Anstatt den Arbeitsmarkt abzuschotten und Menschen in die Schwarzarbeit zu drängen, sollte die Bundesregierung wie fast alle anderen EU-Staaten auch endlich einen gesetzlichen Mindestlohn einführen.
#792Existenzsichernde Mindestlöhne sind nicht nur ein Element, um die schleichende Tendenz zu Armut trotz Arbeit (»working poor«) zu bekämpfen, sondern auch ein Baustein, um die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen zu beenden.
#793Europaweit liegen im Schnitt die Einkommen von Frauen 15 Prozent unter denen der Männer, in Deutschland sind es 24 Prozent Lohnunterschied bei gleichwertiger Arbeit.
#794Insbesondere Frauen sind nach wie vor überwiegend in den Branchen tätig, in denen der Druck auf die Löhne am höchsten ist.
#795Weiterhin wollen wir die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen festschreiben und vereinfachen.
#796Arbeitszeit reduzieren Wir wollen keine unmäßigen Höchstarbeitszeiten.
#797Die schwarzrote Bundesregierung hat sich bei der Revision der Arbeitszeitrichtlinie im EU-Ministerrat dafür eingesetzt, die durch- Grundrechtscharta festschreibt.
#798Er stellt zudem klar, dass der Binnenmarkt kein Ziel, sondern Mittel zum Zweck ist.
#799Darüber hinaus müssen auf europäischer Ebene arbeitsrechtliche Mindeststandards ausgebaut und weiterentwickelt werden, ohne dass sie bestehende höhere nationale Standards aushöhlen.
#800Zudem brauchen wir eine konsequent sozialpolitische Ausrichtung der Lissabon-Strategie und müssen den sozialen, ökonomischen und territorialen Zusammenhalt stärken sowie die Strukturfonds neu ausrichten.
#801Wir wollen die offene Methode der Koordinierung weiterentwickeln, demokratischer und in ihrer Wirkung verbindlicher machen.
#802Das Europäische Parlament muss an der Erstellung der Ziele stärker beteiligt werden.
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