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vom 01.03.2026 PDF
#1857
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Entscheidend sind die in der Resolution benannten Präventionsinstrumente.
#1858R2P ist zu allererst eine »Responsibility to Prevent«.
#1859Die Schutzverantwortung kennt weder einen Automatismus zur humanitären Intervention noch einen Freibrief zum Krieg.
#1860Nur die Vereinten Nationen können das Mandat für die Durchsetzung der Schutzverantwortung erteilen und das nur strikt begrenzt auf die Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen, »ethnische Säuberungen« und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
#1861Es soll geprüft werden, wie die Feststellung des Tatbestandes von Völkermord, Kriegsverbrechen, »ethnischen Säuberungen« und Verbrechen gegen die Menschlichkeit neben dem UN-Sicherheitsrat auch von einem eigens dazu berufenen juristischen Gremium, beispielsweise dem Internationalen Strafgerichtshof (ISG), getroffen werden kann.
#1862Zudem soll geprüft werden, wie so ein politisch motiviertes Wegschauen in Fällen von Völkermord vermieden werden kann und die Staatengemeinschaft frühzeitiger handeln kann.
#1863Russland in die euro-atlantische Sicherheitspartnerschaft einbeziehen Wir wollen die Einbeziehung Russlands in die euro-atlantische Sicherheitspartnerschaft.
#1864Elemente dafür sind die Wiederbelebung der NATO-Russland-Partnerschaft sowie eine Stärkung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
#1865Der angepasste KSE-Vertrag zur Rüstungsbegrenzung in Europa, der akut gefährdet ist, muss von allen beteiligten Staaten in Kraft gesetzt werden.
#1866Mit Sorge sehen wir allerdings die autoritären Entwicklungstendenzen in Russland, die mit einer Verhärtung der russischen Außenpolitik und dem Einsatz von Energiereserven als politisches Druckmittel einhergehen.
#1867Das Verhältnis zwischen Russland und den USA ist zunehmend durch verbale und tatsächliche Konflikte gekennzeichnet.
#1868Die hegemoniale Politik Russlands gegenüber den ehemaligen Sowjetrepubliken und der Einsatz von kriegerischer Gewalt gegen Georgien ist nicht akzeptabel, genauso wenig wie der Versuch Georgiens, gewaltsam abtrünnige Landesteile zurückzuerobern.
#1869Abrüstungspolitik konsequent vorantreiben Wir wollen, dass die EU zu einem tragenden Pfeiler der internationalen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wird.
#1870Wir setzen uns ein für das Ziel eines kernwaffenfreien Europas, die weltweite Ächtung und Abschaffung aller Atomwaffen und aller Atomwaffenversuche und fordern ein internationales Verbot radioaktiver Munition.
#1871Die Bundesregierung muss sich in der NATO mit ihren europäischen Partnern für einen Verzicht auf einen nuklearen Erstschlag einsetzen und darauf hinwirken, dass die Betonung von Nuklearwaffen im strategischen Konzept der NATO aufgegeben wird und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 170 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 171 nukleare Abrüstung durch einseitige Schritte in Gang bringen.
#1872Die Europäische Union ist in vielen Bereichen, nicht zuletzt dank grünen Drucks im Europaparlament, bereits ein zentraler Akteur für die Durchsetzung und Umsetzung von Abrüstungsabkommen, so zum Beispiel von Landminen, Kleinwaffen und Streubomben.
#1873In diesem Bereich sind es häufig die Nationalstaaten und auch die aktuelle deutsche Bundesregierung, die eine stärkere Abrüstungspolitik der EU verhindern, wie zum Beispiel die Rüstungspolitik der Bundesregierung im Kampf um ein starkes Streubombenverbot zeigt.
#1874Wir GRÜNE sind an vorderster Spitze auf Bundesebene und im Europaparlament dafür aktiv, dieses Engagement auszubauen und auf weitere Bereiche zu übertragen.
#1875Vor allem im Bereich von Nuklearwaffen muss die EU ihr Engagement für eine weltweite Abrüstungspolitik im Rahmen der Vereinten Nationen verstärken.
#1876Konversion, also Abrüstung von militärischen hin zu zivilen Strukturen, soll auch zentrales Ziel der Friedensagentur sein.
#1877Wir sehen keinen Bedarf für den Aufbau des umstrittenen Raketenabwehrschildes.
#1878Eine Raketenabwehr, die auf eigene Unverwundbarkeit zielt, ist mit dem Ansatz der kollektiven Sicherheit unvereinbar.
#1879Das führt zu neuen Rüstungsschüben und nicht zu einem »Mehr« an Sicherheit.
#1880Europäische Rüstungsexporte müssen durch ein transparentes Verifikationsregime überprüfbar gemacht werden.
#1881Der europäische Verhaltenskodex für Rüstungsexporte muss zwischenstaatliche Rüstungskooperationen, Kleinwaffen und Dual- Use-Exporte einschließen und auch rechtsverbindlich werden.
#1882Hierüber ist das Europaparlament umfassend zu informieren.
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