Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#1840
Bei europäischen Militärmissionen muss auch das Europäische Parlament parlamentarische Kontrollrechte haben.
#1841
Zentrales Ziel muss weiterhin eine bessere Koordinierung der zivilen und militärischen Operationen sein und dabei die zivilen Einsätze durch eine Vermischung mit den militärischen nicht zu gefährden, zudem muss jede EU-Mission muss in ein gesamtpolitisches Konzept gebettet sein, das alle Faktoren nicht nur des betroffenen Landes, sondern auch der Region berücksichtigt.
#1842
Multilaterale Strukturen stärken Wir wollen einen kooperativen Multilateralismus gestalten.
#1843
Die EU muss besser darin werden, regionenübergreifende Koalitionen zu bilden, um eine Polarisierung der UN und damit einhergehende Lähmung zu verhindern.
#1844
Eine Reform des internationalen Systems kann nur erfolgreich sein, wenn Staaten bereit sind, Einfluss und Verantwortung mit den aufstrebenden Schwellen- und Entwicklungsländern in internationalen Organisationen zu teilen.
#1845
Grüne Friedenspolitik zielt auch auf eine Stärkung der OSZE, denn eine nachhaltige Politik für Frieden und Sicherheit in Europa darf nicht allein auf die EU beschränkt bleiben.
#1846
Sie ist die einzige multilaterale Sicherheitsorganisation, die den gesamten euroasiatischen Raum sowie die USA und Kanada abdeckt.
#1847
Angesichts dessen und aufgrund ihrer Tätigkeiten im Bereich des Menschenrechtsschutzes, der Unterstützung von Demokratisierungsprozessen und des Minderheitenschutzes leistet die OSZE einen wichtigen Beitrag für ein friedliches Krisenmanagement.
#1848
Für uns GRÜNE ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Regionalorganisationen, wie der Union Südamerikanischer Nationen (Unasur) oder der Afrikanischen Union, unverzichtbar.
#1849
Wir wollen auch die Zusammenarbeit mit den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 168 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 169 lateinamerikanischen Staaten und Regionalbündnissen stärken und besser koordinieren.
#1850
Die europäische Unterstützung des Aufbaus friedensschaffender Kapazitäten der Afrikanischen Union ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung.
#1851
Humanitären Krisen vorbeugen – Schutzverantwortung wahrnehmen Die Europäische Union muss sich aktiv an der Vorbeugung humanitärer Krisen und an der Wahrnehmung der Schutzverantwortung beteiligen.
#1852
Auf dem Weltgipfel der UN Ende 2005 wurde durch die Staats- und Regierungschefs die »Responsibility to Protect« (R2P) beschlossen.
#1853
Wo ein Staat die Schutzverantwortung gegenüber seiner Bevölkerung nicht ausüben kann oder will, ist die internationale Gemeinschaft in der Mitverantwortung.
#1854
Die Vereinten Nationen können in diesen Fällen geeignete diplomatische, humanitäre und andere Mittel ergreifen, bis hin zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel sieben der UN-Charta ergreifen.
#1855
Wir begrüßen das als einen wichtigen Schritt, um schwerste Menschenrechtsverbrechen künftig zu verhindern.
#1856
Wir warnen davor, die Debatte um die R2P auf den militärischen Aspekt zu verkürzen.
#1857
Entscheidend sind die in der Resolution benannten Präventionsinstrumente.
#1858
R2P ist zu allererst eine »Responsibility to Prevent«.
#1859
Die Schutzverantwortung kennt weder einen Automatismus zur humanitären Intervention noch einen Freibrief zum Krieg.
#1860
Nur die Vereinten Nationen können das Mandat für die Durchsetzung der Schutzverantwortung erteilen und das nur strikt begrenzt auf die Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen, »ethnische Säuberungen« und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
#1861
Es soll geprüft werden, wie die Feststellung des Tatbestandes von Völkermord, Kriegsverbrechen, »ethnischen Säuberungen« und Verbrechen gegen die Menschlichkeit neben dem UN-Sicherheitsrat auch von einem eigens dazu berufenen juristischen Gremium, beispielsweise dem Internationalen Strafgerichtshof (ISG), getroffen werden kann.
#1862
Zudem soll geprüft werden, wie so ein politisch motiviertes Wegschauen in Fällen von Völkermord vermieden werden kann und die Staatengemeinschaft frühzeitiger handeln kann.
#1863
Russland in die euro-atlantische Sicherheitspartnerschaft einbeziehen Wir wollen die Einbeziehung Russlands in die euro-atlantische Sicherheitspartnerschaft.
#1864
Elemente dafür sind die Wiederbelebung der NATO-Russland-Partnerschaft sowie eine Stärkung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
#1865
Der angepasste KSE-Vertrag zur Rüstungsbegrenzung in Europa, der akut gefährdet ist, muss von allen beteiligten Staaten in Kraft gesetzt werden.
#1866
Mit Sorge sehen wir allerdings die autoritären Entwicklungstendenzen in Russland, die mit einer Verhärtung der russischen Außenpolitik und dem Einsatz von Energiereserven als politisches Druckmittel einhergehen.
#1867
Das Verhältnis zwischen Russland und den USA ist zunehmend durch verbale und tatsächliche Konflikte gekennzeichnet.
#1868
Die hegemoniale Politik Russlands gegenüber den ehemaligen Sowjetrepubliken und der Einsatz von kriegerischer Gewalt gegen Georgien ist nicht akzeptabel, genauso wenig wie der Versuch Georgiens, gewaltsam abtrünnige Landesteile zurückzuerobern.
#1869
Abrüstungspolitik konsequent vorantreiben Wir wollen, dass die EU zu einem tragenden Pfeiler der internationalen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wird.
#1870
Wir setzen uns ein für das Ziel eines kernwaffenfreien Europas, die weltweite Ächtung und Abschaffung aller Atomwaffen und aller Atomwaffenversuche und fordern ein internationales Verbot radioaktiver Munition.


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