Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#1828
Gleichzeitig muss die EU in der Lage sein, in Arbeitsteilung mit der Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO), die Sicherheit Europas auch mit militärischen Mitteln zu gewährleisten.
#1829
Sie muss in der Lage sein, Europa zu stabilisieren und ihren Beitrag für UN-Missionen zur Wahrung von Frieden und Sicherheit zu leisten.
#1830
Wir sagen Ja zur Effektivierung und Harmonisierung der Streitkräfte innerhalb der EU, was einen Beitrag zur Senkung der Verteidigungsausgaben und zur Reduzierung der nationalen Streitkräfte leisten soll.
#1831
Nach dem Ende der Block-Konfrontation muss die NATO ihre Aufgaben neu ausrichten.
#1832
Wir lehnen den Ausbau der NATO zu einer Konkurrenzorganisation der Vereinten Nationen ab.
#1833
Wir sind uns der Problematik hochgerüsteter Bündnisse sehr bewusst.
#1834
Rüstung wird von außen immer auch als potenzielle Bedrohung gesehen und provoziert Gegenrüstung.
#1835
Dennoch bleibt die NATO notwendig, weil es zur Zeit keinen anderen Akteur gibt, der die gemeinsame Sicherheit Europas garantieren kann und der als Staatenbündnis einer Re-Nationalisierung der Sicherheitspolitik entgegenwirkt.
#1836
Die NATO muss dabei in eine multilaterale Sicherheitsarchitektur integriert werden, die auf dem Prinzip gemeinsamer Sicherheit beruht und militärische Einsätze an ein Mandat des UN-Sicherheitsrats bindet.
#1837
Mitentscheidend für die Zukunft der NATO wird sein, dass sich die europäischen NATO-Partner und die USA darin auf Augenhöhe begegnen.
#1838
Parlamentsvorbehalt muss bei Militärmissionen bestehen bleiben Wir wollen nicht, dass die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ihre Parlamente und das Europäische Parlament vor verteidigungspolitische Tatsachen stellen.
#1839
Der Bundestag muss weiterhin über jede deutsche Beteiligung an militärischen EU-Einsätzen abstimmen.
#1840
Bei europäischen Militärmissionen muss auch das Europäische Parlament parlamentarische Kontrollrechte haben.
#1841
Zentrales Ziel muss weiterhin eine bessere Koordinierung der zivilen und militärischen Operationen sein und dabei die zivilen Einsätze durch eine Vermischung mit den militärischen nicht zu gefährden, zudem muss jede EU-Mission muss in ein gesamtpolitisches Konzept gebettet sein, das alle Faktoren nicht nur des betroffenen Landes, sondern auch der Region berücksichtigt.
#1842
Multilaterale Strukturen stärken Wir wollen einen kooperativen Multilateralismus gestalten.
#1843
Die EU muss besser darin werden, regionenübergreifende Koalitionen zu bilden, um eine Polarisierung der UN und damit einhergehende Lähmung zu verhindern.
#1844
Eine Reform des internationalen Systems kann nur erfolgreich sein, wenn Staaten bereit sind, Einfluss und Verantwortung mit den aufstrebenden Schwellen- und Entwicklungsländern in internationalen Organisationen zu teilen.
#1845
Grüne Friedenspolitik zielt auch auf eine Stärkung der OSZE, denn eine nachhaltige Politik für Frieden und Sicherheit in Europa darf nicht allein auf die EU beschränkt bleiben.
#1846
Sie ist die einzige multilaterale Sicherheitsorganisation, die den gesamten euroasiatischen Raum sowie die USA und Kanada abdeckt.
#1847
Angesichts dessen und aufgrund ihrer Tätigkeiten im Bereich des Menschenrechtsschutzes, der Unterstützung von Demokratisierungsprozessen und des Minderheitenschutzes leistet die OSZE einen wichtigen Beitrag für ein friedliches Krisenmanagement.
#1848
Für uns GRÜNE ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Regionalorganisationen, wie der Union Südamerikanischer Nationen (Unasur) oder der Afrikanischen Union, unverzichtbar.
#1849
Wir wollen auch die Zusammenarbeit mit den BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 168 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 169 lateinamerikanischen Staaten und Regionalbündnissen stärken und besser koordinieren.
#1850
Die europäische Unterstützung des Aufbaus friedensschaffender Kapazitäten der Afrikanischen Union ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung.
#1851
Humanitären Krisen vorbeugen – Schutzverantwortung wahrnehmen Die Europäische Union muss sich aktiv an der Vorbeugung humanitärer Krisen und an der Wahrnehmung der Schutzverantwortung beteiligen.
#1852
Auf dem Weltgipfel der UN Ende 2005 wurde durch die Staats- und Regierungschefs die »Responsibility to Protect« (R2P) beschlossen.
#1853
Wo ein Staat die Schutzverantwortung gegenüber seiner Bevölkerung nicht ausüben kann oder will, ist die internationale Gemeinschaft in der Mitverantwortung.
#1854
Die Vereinten Nationen können in diesen Fällen geeignete diplomatische, humanitäre und andere Mittel ergreifen, bis hin zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel sieben der UN-Charta ergreifen.
#1855
Wir begrüßen das als einen wichtigen Schritt, um schwerste Menschenrechtsverbrechen künftig zu verhindern.
#1856
Wir warnen davor, die Debatte um die R2P auf den militärischen Aspekt zu verkürzen.
#1857
Entscheidend sind die in der Resolution benannten Präventionsinstrumente.
#1858
R2P ist zu allererst eine »Responsibility to Prevent«.


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