Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 01.03.2026 PDF
#1209
Bislang war die europäische Zusammenarbeit zu oft ein Projekt der Regierungen, das vor allem hinter verschlossenen Türen stattfand.
#1210
Wir wollen das ändern.
#1211
Wir GRÜNE wollen die europäischen Entscheidungsstrukturen demokratisch und transparent machen und dem Europäischen Parlament volle Rechte geben.
#1212
Dazu gehören vor allem das für Parlamente in demokratisch verfassten Staatsstrukturen unerlässliche Gesetzesinitiativrecht und die umfassende Haushaltskompetenz.
#1213
Das Europäische Parlament ist die Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger.
#1214
Doch viel zu oft stehen bei den Wahlen nationale Themen und Konflikte im Vordergrund.
#1215
Wir wollen mehr europäische Öffentlichkeit und setzen uns daher dafür ein, dass künftig ein Teil der Sitze über europäische Listen gewählt wird.
#1216
Dies würde auch dazu führen, dass europaweite Kandidatinnen und Kandidaten und Themen stärker in Erscheinung treten können.
#1217
Am Ziel einer echten Verfassung für Europa, die Bürgerrechte garantiert und die EU transparenter und demokratischer macht, halten wir fest.
#1218
Dazu ist der Vertrag von Lissabon eine wichtige Grundlage.
#1219
Es muss klar sein, wer für welche Entscheidung verantwortlich ist.
#1220
Es muss klar sein, welche Interessenvertretungen auf die Politikgestaltung in Brüssel Einfluss nehmen.
#1221
Es muss genauso klar sein, wer aus den EU-Agrar- oder Strukturfondstöpfen Gelder erhält.
#1222
Denn Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit von Verantwortung und Verfahren sind wesentliche Elemente jeder Demokratie.
#1223
Eine europäische Öffentlichkeit werden wir nur dann erreichen, wenn gemeinsame öffentliche Debatten über europäische Politik stattfinden und die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme europäische Politik auch mitgestalten können.
#1224
Nur wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv die europäische Idee unterstützen, kann die europäische Einigung gelingen.
#1225
Wir wollen dies mit vielfältigen Beteiligungsformen, vom europäischen Bürgerbegehren, über EU-weite Referenden bis hin zum europäischen Bürgerentscheid erreichen.
#1226
Die Grundrechtecharta, das Herzstück des Vertrags von Lissabon, wurde während der rot-grünen deutschen Ratspräsidentschaft von uns auf die Agenda gesetzt und von den GRÜNEN im Europaparlament maßgeblich vorangebracht.
#1227
In ihr finden sich die Grund- und Freiheitsrechte, die eine europäische Wertegemeinschaft ausmachen.
#1228
Sie verdeutlicht, dass die Achtung der rechtstaatlichen Grundsätze ein Grundelement der EU und eine Grundbedingung der Mitgliedschaft in der EU ist.
#1229
Und sie stärkt die Glaubwürdigkeit einer regional und global agierenden EU.
#1230
Wir setzen uns für ein selbstbestimmtes Leben auch von Menschen mit Behinderung ein – in allen gesellschaftlichen Bereichen.
#1231
Dafür wollen wir auf europäischer Ebene eine eigenständige Politik für Menschen mit Behinderung basierend auf den Menschen- und Bürgerrechten etablieren.
#1232
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Unterzeichnung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die EU-Kommission, das Menschen mit Behinderungen endlich als Träger von Rechten anerkennt.
#1233
Als einen weiteren Schritt halten wir es für unabdingbar, dass der Rat dem Vorschlag über einen Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen und zum Fakultativprotokoll zustimmt.
#1234
Es ist absurd, wenn ausgerechnet DIE LINKE das Projekt der europäischen Integration immer wieder als neoliberal brandmarkt, aber dann den Vertrag von Lissabon mit der Grundrechtecharta mit Füßen tritt und damit eine Politik BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 114 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 115 verhindern will, die die Rechte der Einzelnen gegen staatliche Willkür und gegen die Willkür des Marktes stärkt.
#1235
Doch auch ohne den Lissabon-Vertrag gelten in der EU Grundrechtsstandards und Rechtsstaatlichkeit.
#1236
Zur Durchsetzung dieser Rechte setzen wir uns für den effektiven individuellen Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof ein.
#1237
Demokratie lebt nicht nur von Beteiligung und von Verfahren, sondern auch davon, dass die Rechte der und des Einzelnen gegenüber anderen und gegenüber staatlichen Strukturen gewahrt bleiben und geschützt sind – auch gegen Anfeindungen von Außen und im Hinblick auf den internationalen Terrorismus.
#1238
Es darf keine Erosion von menschenrechtlichen Standards im Kampf gegen den Terrorismus geben, sonst verlieren wir am Ende Freiheit und Sicherheit.
#1239
Insbesondere dem zunehmenden Eingriff von Staat und Wirtschaft in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss Einhalt geboten werden.


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