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vom 19.06.2025 PDF
#2144
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Die überzogenen Schuldenregelungen verhindern, dass langfristige gesellschaftliche Aufgaben auch langfristig öffentlich finanziert werden.
#2145Doch anstatt Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Energie und Wasser, Bahn, Post, Telekommunikation, Bildung, Gesundheitsversorgung etc.
#2146wieder in die öffentliche Hand zu nehmen, werden bürokratische und ineffiziente Strukturen zur Überwachung der Unternehmen geschaffen, die diese Dienstleistungen in einem gemeinsamen Markt anbieten.
#2147Die Folgen sind überall zu sehen: Die öffentliche Daseinsvorsorge wird auf Verschleiß gefahren, Gesundheitssysteme brechen zusam men, Bahn- und Nahverkehr funktionieren nicht, in Bildung und Erziehung klaffen riesige Lücken und es wird viel zu wenig investiert in nachhaltige Energie und Wirt schaft.
#2148- Die Linke fordert, dass öffentliche Direktinvestitionen der Staaten und der EZB und die eigenwirtschaftliche Betätigung von EU, Bund, Ländern und Kommunen zur Stärkung einer sozialen und ökologischen Transformation der Wirtschaft und für eine öffentliche Daseinsvorsorge in die EU-Verträge aufgenommen und gestärkt werden.
#2149- Die Privatisierung von Dienstleistungen darf nicht mehr in den Verträgen festge schrieben und befördert werden.
#2150- Die Bürger*innen der Beitrittskandidaten müssen über den Beitritt in die EU in Volksentscheiden abstimmen können.
#2151- Der Beitritt darf nicht an die Voraussetzung geknüpft werden, dass neoliberale Wirtschaftsreformen umgesetzt werden.
#2152Damit Bewegung reinkommt: Mehr Bürger*innenbeteiligung und direkte
#2153Demokratie
#2154Mehr als drei Viertel aller europäischen Bürger*innen wünschen sich mehr Mitsprache bei der Entscheidungsfindung in der EU.
#2155Bürger*inneninitiativen sind dafür ein wichti ges Mittel.
#2156Wir setzen uns dafür ein, dass bürokratische Hürden für Initiativen gesenkt werden und die Ergebnisse verbindlich in die Gesetzgebungsverfahren einfließen.
#2157- Bürger*innen in der EU sollen das Recht erhalten, über Volksentscheide und Volksbegehren EU-Politik mitzugestalten und Gesetze zu initiieren.
#2158- Mehr Bürgerräte zur Stärkung der Demokratie!
#2159Wir fordern, dass europaweit Bürgerräte – vergleichbar den Transformationsräten – eingerichtet werden.
#2160So sol len Mitsprache und Teilhabe der Bürger*innen gestärkt werden.
#2161- Die Europäische Zukunftskonferenz soll in Form von regelmäßig stattfindenden Bürgerräten zu thematischen Schwerpunkten und zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission verstetigt werden.
#2162Dadurch können Bürger*innen und insbesondere die Jugend bei zukünftigen EU-Gesetzesvorhaben ihre Ideen im Vorfeld einbringen.
#2163- Die Europäische Bürgerinitiative muss zu einer vollgültigen EU-Bürgergesetzgebung ausgebaut werden: Jede erfolgreich eingebrachte Europäische Bür
#2164ger*inneninitiative muss dem Europäischen Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden, sodass diese im Einklang mit dem jeweils anwendbaren Gesetzgebungs verfahren umgesetzt werden kann.
#2165Die Initiator*innen sollen das Recht bekommen, ein EU-Bürgerbegehren durchzuführen und eine EU-weite Volksabstimmung anzu streben, wenn das Parlament ihre Initiative abgelehnt hat.
#2166- Wir fordern, dass die 49 Vorschläge der Europäischen Zukunftskonferenz die Arbeitsgrundlage der nächsten Kommission werden, inklusive der Vorschläge, die Vertragsveränderungen bedürfen.
#2167Wir fordern die Kandidat*innen zur Kommissions präsidentschaft auf, sich dazu öffentlich zu positionieren.
#2168- Eine EU-Beteiligungsinfrastruktur braucht einen zentralen Onlinezugang für alle Beteiligungsinstrumente.
#2169Auf dem Zugang müssen alle Beteiligungsinstrumente erreichbar sein, erklärt werden und die Bürger*innen müssen sich darüber vernet zen können.
#2170Grund- und Menschenrechte stärken – für alle
#2171Wir wollen die Grundrechte in Europa stärken.
#2172Die EU muss endlich der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten.
#2173Die Menschenrechtskonvention muss um das Recht auf Asyl und Schutz auf der Flucht ergänzt und für jeden Mitgliedstaat der EU verbindlich geregelt werden.
#2174- Soziale Grundrechte müssen – entsprechend der revidierten Europäischen Sozial charta des Europarates – von einzelnen Personen auch beim Europäischen Ge richtshof einklagbar sein.
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