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vom 19.06.2025 PDF
#1207
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Jede Aktion im Internet verrät den Konzernen unsere Vorlieben und macht uns (bes ser) vorhersehbar und kontrollierbar.
#1208Mit ihrer Datenstrategie will die EU Massen zusätzlicher Daten für Forschung und IT-Entwicklung nutzbar machen und einen „Binnenmarkt für Daten“ fördern.
#1209Dazu gehören neben den Daten vernetzter Haus haltsgeräte auch Gesundheitsdaten im Europäischen Gesundheitsdatenraum, Mobili tätsdaten und Daten aus öffentlichen Verwaltungen.
#1210Diese Daten sind oft hochsensibel und berühren grundlegend den Schutz der Persönlichkeit.
#1211In den Händen von Arbeit gebern oder Versicherungen können sie die Existenz von Menschen gefährden.
#1212In der Hand von Medienkonzernen oder Überwachungsbehörden ermöglichen sie (schon jetzt) Manipulation und gefährden Demokratie, Meinungsfreiheit und Versammlungs freiheit.
#1213Das Sammeln, Aufbewahren und Verwenden dieser Daten muss deshalb im Sinne der Persönlichkeitsrechte und des Gemeinwohls streng begrenzt und kontrolliert werden.
#1214Das steht in einem Spannungsverhältnis zum Interesse der Unternehmen, möglichst viele Daten für möglichst viele – auch erst noch zu erkundende – Anwen dungen nutzen zu können.
#1215Unternehmen entwickeln mit unseren Daten nicht nur Sprachcomputer oder Krebsmedikamente.
#1216Sie entwickeln mit diesen Daten auch Geschäftsmodelle, um neue Profitquellen in den öffentlichen Haushalten zu erschlie ßen und bisher öffentlich erbrachten Leistungen Konkurrenz zu machen (im Verkehrs bereich zum Beispiel Uber, Moia und Co).
#1217Wir wollen den Schutz der Daten und die ausschließliche Nutzung für gemeinwohlorientierte Zwecke sicherstellen.
#1218- Zweckbegrenzung der Datennutzung: Gesundheitsdaten beispielsweise dürfen nur für Gesundheitsforschung, nicht für personalisierte Werbung genutzt werden.
#1219(Siehe Kapitel 1, „Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS)“)
#1220- Daten dürfen nur an Empfänger gehen, die ein nachgewiesenes Interesse und Kompetenz in der Forschung haben, nicht an Google oder Palantir.
#1221- Gemeinwohlklausel: Die Forschung muss dem Gemeinwohl dienen, nicht nur dem Profitinteresse von Unternehmen.
#1222- Forschung zu gesellschaftlich wichtigen Fragen muss öffentlich finanziert sein.
#1223- Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung müssen öffentlich zugänglich sein.
#1224Es darf nicht sein, dass die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung patentge schützt sind und teuer von der Öffentlichkeit zurückgekauft werden müssen.
#1225- Die Auffassung von Daten als handelbares Eigentum lehnen wir ab.
#1226Die Daten vernetzter Geräte müssen auf Geräte anderer Hersteller übertragbar sein, dazu sind Standardformate und Zugriffsrechte auf diese Daten grundlegend.
#1227Unabhängige Werkstätten müssen Zugang zu den Daten erhalten können, ebenso wie Nut zer*innen volle Hoheit über anfallende personenbezogene Daten innehaben müs sen.
#1228Kapitel 3. Klimagerechtigkeit
#1229Wir spüren schon jetzt die dramatische Veränderung des Klimas.
#1230Waldbrände, Was sermangel, Dürren und Hitzesommer werden Normalität.
#1231Es ist nicht nur die Klimakata strophe: Das ökologische System des Planeten droht zusammenzubrechen.
#1232Das rücksichtslose Wirtschaften überschreitet die natürlichen Grenzen und stellt den Profit an erste Stelle – und nicht die Bedürfnisse der Menschen und unser Überleben auf dem Planeten.
#1233Sitzen wir alle im selben Boot?
#1234Nein: Manche finanzieren sich eine Parallelwelt.
#1235Sind wir alle gleich verantwortlich?
#1236Nein.
#1237Der ökologische Fußabdruck ist extrem ungleich verteilt.
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