Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
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mation verstärkt verbreiten. In der Folge ziehen sich
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von Hassrede betroffene Personen häufig zurück
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oder schränken ihre Meinungsäußerung ein – zum
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Schaden der demokratischen Debatte.
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Die algorithmische Verstärkung von Hass und
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Hetze nehmen wir ins Visier. Hassrede muss konse
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quent gelöscht und verbreitende Accounts müssen
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gesperrt werden. Wir setzen uns für schnelle und
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einfache Verfahren ein. Mit dem Digitale-Dienste
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Gesetz (Digital Services Act, DSA) und dem Digita
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le-Märkte-Gesetz (Digital Markets Act, DMA) haben
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wir in Europa die Grundsteine gelegt, um mit Nut
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zer*innen-Rechten, Transparenz und klaren Regeln
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Hassrede entgegenzutreten, ein demokratischeres
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Internet zu schaffen und Wettbewerb wiederher
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zustellen. Diese Regeln gilt es jetzt in Deutschland
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und Europa konsequent durchzusetzen und wei
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terzuentwickeln. Hass und Desinformation dürfen
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sich als Geschäftsmodell nicht lohnen. Wir wollen
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Maßnahmen prüfen, um solche Geschäftsmodelle
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trockenzulegen, etwa durch die Abschöpfung der
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hierdurch erzielten Erträge.
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Zivilgesellschaftliche Organisationen müssen von
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Hass und Hetze betroffene Personen einfacher
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bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen
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können. Dafür wollen wir auch eine europaweite
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Opferberatung und niedrigschwellige Hilfsangebo
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te etablieren. Zivilgesellschaftliche Organisationen
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sollen Betroffene in Verfahren vertreten oder bei
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Fällen von Volksverhetzung auf eigene Initiative
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tätig werden dürfen.


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