Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 22.06.2025 PDF
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katastrophal. Auch die Ausbeutung für kriminelle
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oder erniedrigende Tätigkeiten oder gar die illega
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le Organentnahme gehört zum Menschenhandel.
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Opfer von Menschenhandel brauchen Schutz, sie
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müssen in ihren Rechten gestärkt werden, und sie
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brauchen Hilfe, auch bei der Bewältigung erlittener
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Traumata. Minderjährige Betroffene brauchen dabei
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besondere Aufmerksamkeit und Schutz. Wir wollen
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den Zugang zu Informationen über Opferrechte
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stärken und die Durchsetzung fördern sowie eine
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gute Koordination zwischen den Mitgliedstaaten,
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öffentlichen Verwaltungen und den Justizbehörden
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sicherstellen. Dabei muss der Opferschutz im Zen
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trum des Handelns stehen. Betroffene wollen wir
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durch unabhängige, dauerhafte Bleiberechte und
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Schutzprogramme nachhaltig schützen.
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Die EU-Organe sollen auf die ordnungsgemäße
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Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie
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in den Mitgliedstaaten hinwirken und sie dabei
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bestmöglich unterstützen. Die Mitgliedstaaten sind
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gefordert, eigene Aktionspläne zur effektiven Be
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kämpfung von Menschenhandel zu entwerfen und
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umzusetzen, um so in Zukunft zu einer besseren
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Identifizierung der Opfer und Täter*innen sowie zu
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einer verbesserten Datenlage beizutragen�
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Wir schmieden Allianzen zwischen Fachberatungs
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stellen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und
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der Wirtschaft. Wir setzen uns für Schulungen des
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Personals ein, das mit Opfern von Menschenhandel
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in Berührung kommt oder dabei helfen kann, Tä
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ter*innen zu identifizieren. Schließlich stärken wir


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