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vom 22.06.2025 PDF
#9243
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Gewinne durch kriminelle Gruppen erzielt.Trotz
#9244bestehender EU-Gesetzgebung und völkerrecht
#9245licher Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten wird
#9246die Mehrzahl der Fälle von Menschenhandel bis
#9247heute nicht effektiv aufgeklärt bzw. strafrechtlich
#9248verfolgt. Die Formen des Menschenhandels sind
#9249vielseitig. Die häufigste Form ist die zum Zweck
#9250der sexuellen Ausbeutung. Betroffen sind vor allem
#9251Frauen und Mädchen. Eine weitere Form ist die
#9252der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Dabei
#9253werden Arbeitsschutzstandards massiv unterlaufen
#9254und die Menschen in ausbeuterische Arbeitsver
#9255hältnisse gezwungen. Ihre Lebensumstände sind
#9256katastrophal. Auch die Ausbeutung für kriminelle
#9257oder erniedrigende Tätigkeiten oder gar die illega
#9258le Organentnahme gehört zum Menschenhandel.
#9259Opfer von Menschenhandel brauchen Schutz, sie
#9260müssen in ihren Rechten gestärkt werden, und sie
#9261brauchen Hilfe, auch bei der Bewältigung erlittener
#9262Traumata. Minderjährige Betroffene brauchen dabei
#9263besondere Aufmerksamkeit und Schutz. Wir wollen
#9264den Zugang zu Informationen über Opferrechte
#9265stärken und die Durchsetzung fördern sowie eine
#9266gute Koordination zwischen den Mitgliedstaaten,
#9267öffentlichen Verwaltungen und den Justizbehörden
#9268sicherstellen. Dabei muss der Opferschutz im Zen
#9269trum des Handelns stehen. Betroffene wollen wir
#9270durch unabhängige, dauerhafte Bleiberechte und
#9271Schutzprogramme nachhaltig schützen.
#9272Die EU-Organe sollen auf die ordnungsgemäße
#9273Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie
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