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vom 24.06.2025 PDF
#9068
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nisationen ihre Einsätze gefahrlos absolvieren
#9069können. Die Seenotrettungsschiffe dürfen nicht
#9070durch Behörden in ihrer Arbeit behindert und
#9071Seenotrettung nicht kriminalisiert werden. Die
#9072EU-Kommission sollte der Kriminalisierung von
#9073Hilfsorganisationen entschieden entgegentreten.
#9074Rettungsschiffe müssen die Gelegenheit haben,
#9075den nächstgelegenen sicheren Hafen anzulaufen,
#9076damit die Menschen an Land gehen und versorgt
#9077werden können. Ein Auslaufen von Rettungsschif
#9078fen darf nicht behindert werden. Um Menschen
#9079leben zu retten, treten wir für die Verbesserung der
#9080staatlichen, unter anderem finanziellen, Unterstüt
#9081zung ziviler Organisationen ein� Eine Ausschiffung
#9082in Länder darf nicht erfolgen, wenn Geretteten dort
#9083eine unrechtmäßige Behandlung droht. Das Nicht
#9084zurückweisungsgebot gilt immer und überall.
#9085Sichere Fluchtwege schaffen
#9086Wir wollen sichere Fluchtwege schaffen, denn so
#9087schützen wir Menschenleben und legen Schlepper
#9088banden und Menschenhandel das Handwerk. Damit
#9089schützen wir auch vulnerable Gruppen, die mo
#9090mentan kaum Fluchtmöglichkeiten haben.
#9091Wir setzen dafür auf partnerschaftliche und men
#9092schenrechtsbasierte Migrationsabkommen mit
#9093Staaten außerhalb der EU.
#9094Wir setzen uns dafür ein, das Resettlement-Pro
#9095gramm des Flüchtlingshilfswerks UNHCR deutlich
#9096auszubauen und zu stärken. So können durch die
#9097Vereinten Nationen (UN) anerkannte und beson
#9098ders schutzbedürftige Geflüchtete geordnet und
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