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vom 24.06.2025 PDF
#9003
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erfolgen, zu denen die betroffene Person eine klare
#9004Verbindung hat. Dabei muss sichergestellt sein,
#9005dass diese Staaten rechtsstaatliche Prinzipien im
#9006Umgang mit Geflüchteten respektieren. Das Kon
#9007zept der sicheren Drittstaaten finden wir weiterhin
#9008falsch� Der Abschluss von Migrationsabkommen
#9009mit Herkunfts- und Transitstaaten muss menschen
#9010rechtsbasiert, die Zusammenarbeit mit den jeweili
#9011gen Staaten partnerschaftlich und auf Augenhöhe
#9012erfolgen. Sie darf nicht von finanzieller Unterstüt
#9013zung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
#9014abhängig gemacht werden und soll auch der Be
#9015kämpfung von Fluchtursachen dienen. Die Abkom
#9016men sollen der Bevölkerung Perspektiven geben
#9017und keine autokratischen Regime stärken. Nur
#9018durch umfassende Abkommen kann die Akzeptanz
#9019für die Vereinbarungen, Rückführungen und geord
#9020nete und sichere Migration geschaffen werden.
#9021Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten finden
#9022wir nicht richtig, denn es löst keine Probleme. Was
#9023hilft, ist: Ausländerbehörden vernünftig ausstatten,
#9024alle Asylverfahren beschleunigen und die Qualität
#9025der Entscheidungen verbessern. Länder, die ihren
#9026Staatsbürger*innen eine sichere Rückkehr garantie
#9027ren, sollen zum Beispiel über Visaerleichterungen
#9028oder Ausbildungspartnerschaften eine Aussicht auf
#9029geordnete Migration erhalten. Menschen, die schwe
#9030re Straftaten begangen haben, müssen nach Verbü
#9031ßung ihrer Strafe prioritär zurückgeführt werden.
#9032Viele Geflüchtete leben bereits lange in Europa,
#9033teils mit hier geborenen Kindern, bringen sich
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