Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 24.06.2025 PDF
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abhängige Rückkehrberatung ein.
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Klar ist auch, dass Menschen nicht in Staaten ab
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geschoben werden dürfen, bei denen menschen
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rechtliche oder völkerrechtliche Gründe ent
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gegenstehen. Eine Rückführung darf nur in Länder
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erfolgen, zu denen die betroffene Person eine klare
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Verbindung hat. Dabei muss sichergestellt sein,
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dass diese Staaten rechtsstaatliche Prinzipien im
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Umgang mit Geflüchteten respektieren. Das Kon
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zept der sicheren Drittstaaten finden wir weiterhin
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falsch� Der Abschluss von Migrationsabkommen
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mit Herkunfts- und Transitstaaten muss menschen
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rechtsbasiert, die Zusammenarbeit mit den jeweili
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gen Staaten partnerschaftlich und auf Augenhöhe
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erfolgen. Sie darf nicht von finanzieller Unterstüt
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zung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
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abhängig gemacht werden und soll auch der Be
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kämpfung von Fluchtursachen dienen. Die Abkom
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men sollen der Bevölkerung Perspektiven geben
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und keine autokratischen Regime stärken. Nur
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durch umfassende Abkommen kann die Akzeptanz
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für die Vereinbarungen, Rückführungen und geord
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nete und sichere Migration geschaffen werden.
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Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten finden
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wir nicht richtig, denn es löst keine Probleme. Was
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hilft, ist: Ausländerbehörden vernünftig ausstatten,
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alle Asylverfahren beschleunigen und die Qualität
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der Entscheidungen verbessern. Länder, die ihren
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Staatsbürger*innen eine sichere Rückkehr garantie
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ren, sollen zum Beispiel über Visaerleichterungen
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oder Ausbildungspartnerschaften eine Aussicht auf


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