Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 23.06.2025 PDF
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schöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht
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erhalten hat, muss zügig wieder ausreisen – sofern
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dem keine Abschiebehindernisse entgegenste
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hen. Rückführungen sind immer mit besonderen
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menschlichen Härten verbunden. Wir wollen, dass
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die freiwillige Rückkehr Vorrang vor zwangsweisen
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Rückführungsmaßnahmen hat. Deshalb setzen wir
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uns für eine europaweite, ergebnisoffene und un
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abhängige Rückkehrberatung ein.
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Klar ist auch, dass Menschen nicht in Staaten ab
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geschoben werden dürfen, bei denen menschen
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rechtliche oder völkerrechtliche Gründe ent
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gegenstehen. Eine Rückführung darf nur in Länder
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erfolgen, zu denen die betroffene Person eine klare
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Verbindung hat. Dabei muss sichergestellt sein,
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dass diese Staaten rechtsstaatliche Prinzipien im
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Umgang mit Geflüchteten respektieren. Das Kon
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zept der sicheren Drittstaaten finden wir weiterhin
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falsch� Der Abschluss von Migrationsabkommen
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mit Herkunfts- und Transitstaaten muss menschen
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rechtsbasiert, die Zusammenarbeit mit den jeweili
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gen Staaten partnerschaftlich und auf Augenhöhe
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erfolgen. Sie darf nicht von finanzieller Unterstüt
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zung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
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abhängig gemacht werden und soll auch der Be
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kämpfung von Fluchtursachen dienen. Die Abkom
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men sollen der Bevölkerung Perspektiven geben
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und keine autokratischen Regime stärken. Nur
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durch umfassende Abkommen kann die Akzeptanz
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für die Vereinbarungen, Rückführungen und geord
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nete und sichere Migration geschaffen werden.


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