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vom 23.06.2025 PDF
#8974
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grundsätzlich nicht in Grenzverfahren kommen
#8975dürfen und Mitgliedstaaten nicht zur Durchführung
#8976von Grenzverfahren verpflichtet werden.
#8977Migrationsabkommen, Spurwechsel und
#8978sichere Rückführungen
#8979Alle Menschen, die in Europa Schutz suchen, haben
#8980ein Recht auf faire und rechtsstaatliche Asylverfah
#8981ren. Wir fordern, dass sie dabei Zugang zu unab
#8982hängigen Asylberatungen haben, um ihre Rechte zu
#8983kennen und durchzusetzen. Der Rechtsweg gegen
#8984ablehnende Entscheidungen muss immer offen
#8985stehen�
#8986Gleichzeitig wissen wir, dass nicht alle Asylver
#8987fahren zu einer Aufenthaltserlaubnis führen� Wer
#8988nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufent
#8989haltsrechtlichen Voraussetzungen sowie nach Aus
#8990schöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht
#8991erhalten hat, muss zügig wieder ausreisen – sofern
#8992dem keine Abschiebehindernisse entgegenste
#8993hen. Rückführungen sind immer mit besonderen
#8994menschlichen Härten verbunden. Wir wollen, dass
#8995die freiwillige Rückkehr Vorrang vor zwangsweisen
#8996Rückführungsmaßnahmen hat. Deshalb setzen wir
#8997uns für eine europaweite, ergebnisoffene und un
#8998abhängige Rückkehrberatung ein.
#8999Klar ist auch, dass Menschen nicht in Staaten ab
#9000geschoben werden dürfen, bei denen menschen
#9001rechtliche oder völkerrechtliche Gründe ent
#9002gegenstehen. Eine Rückführung darf nur in Länder
#9003erfolgen, zu denen die betroffene Person eine klare
#9004Verbindung hat. Dabei muss sichergestellt sein,
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