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vom 23.06.2025 PDF
#8968
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Deutschland ebenso wie an den europäischen Au
#8969ßengrenzen für alle Kinder. Die UN-Kinderrechts
#8970konvention gilt uneingeschränkt auch für geflüch
#8971tete Kinder, egal, wo sie sich befinden. Menschen
#8972dürfen nicht einfach inhaftiert werden, nur weil
#8973sie Asyl beantragen. Familien mit Kindern sollten
#8974grundsätzlich nicht in Grenzverfahren kommen
#8975dürfen und Mitgliedstaaten nicht zur Durchführung
#8976von Grenzverfahren verpflichtet werden.
#8977Migrationsabkommen, Spurwechsel und
#8978sichere Rückführungen
#8979Alle Menschen, die in Europa Schutz suchen, haben
#8980ein Recht auf faire und rechtsstaatliche Asylverfah
#8981ren. Wir fordern, dass sie dabei Zugang zu unab
#8982hängigen Asylberatungen haben, um ihre Rechte zu
#8983kennen und durchzusetzen. Der Rechtsweg gegen
#8984ablehnende Entscheidungen muss immer offen
#8985stehen�
#8986Gleichzeitig wissen wir, dass nicht alle Asylver
#8987fahren zu einer Aufenthaltserlaubnis führen� Wer
#8988nach sorgfältiger Prüfung der asyl- und aufent
#8989haltsrechtlichen Voraussetzungen sowie nach Aus
#8990schöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht
#8991erhalten hat, muss zügig wieder ausreisen – sofern
#8992dem keine Abschiebehindernisse entgegenste
#8993hen. Rückführungen sind immer mit besonderen
#8994menschlichen Härten verbunden. Wir wollen, dass
#8995die freiwillige Rückkehr Vorrang vor zwangsweisen
#8996Rückführungsmaßnahmen hat. Deshalb setzen wir
#8997uns für eine europaweite, ergebnisoffene und un
#8998abhängige Rückkehrberatung ein.
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