Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 23.06.2025 PDF
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Außengrenzen ermöglicht werden. Hilfs- und Men
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schenrechtsorganisationen sowie Anwält*innen
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benötigen jederzeit Zugang zu den Geflüchteten
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und den Grenzregionen. Die freie Berichterstattung
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durch Journalist*innen muss gewährleistet werden.
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Kooperationen der EU mit Drittstaaten müssen
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immer auf der Basis von Grund- und Menschen
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rechten erfolgen. Die Zusammenarbeit mit der liby
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schen Küstenwache wollen wir endlich beenden.
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Grenzkontrollen an den Außengrenzen sind eine
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EU-Gemeinschaftsaufgabe, die zunehmend von
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europäischen Beamt*innen übernommen werden
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sollte. Deswegen wollen wir Frontex rechtsstaat
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lich weiterentwickeln. Dazu gehört, dass Frontex
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sich nicht an menschenrechtswidrigen Einsätzen
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beteiligen darf und solche Einsätze konsequent
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und zeitnah beenden muss, so wie es in der Front
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ex-Verordnung vorgesehen ist. Gleichzeitig be
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darf es einer engmaschigen parlamentarischen
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Kontrolle von Frontex-Einsätzen. Wir setzen uns
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dafür ein, dass Frontex nicht nur vom Europäischen
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Parlament, sondern auch von nationalen Parla
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menten besser überwacht wird. Dazu gehört auch
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der Zugriff auf Einsatzberichte. Es muss einfacher
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werden, Frontex für Rechtsverstöße zur Rechen
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schaft zu ziehen, beispielsweise durch eine eigene
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Haftungsgrundlage.
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Wir stehen entschlossen an der Seite der vielen
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Engagierten, die Geflüchtete versorgen und beraten.
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Dass Flüchtlingshilfe in vielen Staaten erschwert
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oder gar unter Strafe gestellt wird, ist nicht hin


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