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vom 21.06.2025 PDF
#8796
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suchenden oder durch finanzielle Unterstützung
#8797für die Aufnahme von Geflüchteten. Geld- und
#8798Sachleistungen an Drittstaaten sind dabei keine
#8799Kompensation. Mitgliedstaaten, die in besonderem
#8800Maße Geflüchtete aufnehmen, müssen gestärkt und
#8801finanziell entlastet werden.
#8802Viele Kommunen in der EU sind bereit, beherzt
#8803anzupacken und Verantwortung zu übernehmen.
#8804Diese Anstrengungen begrüßen wir und setzen uns
#8805für die Unterstützung gerade jener Kommunen ein,
#8806die diese nicht durch ihre nationalen Regierungen
#8807erfahren. Die Möglichkeit des direkteren Zugangs
#8808von Kommunen und Hilfsorganisationen zum AMIF
#8809möchten wir ausbauen. Bei der Integration kann
#8810europäische Vernetzung und Austausch zwischen
#8811den Kommunen helfen. Das sieht man etwa an
#8812der erfolgreichen Gründung von grenzüberschrei
#8813tenden Netzwerken von Kommunen. Wenn es um
#8814die Verteilung Geflüchteter auf der europäischen
#8815Ebene geht, möchten wir die Ressourcen der
#8816Länder und Kommunen über einen Matching-Me
#8817chanismus mit den Bedürfnissen der Geflüchteten
#8818in Einklang bringen. Dabei sollen etwa Familien
#8819bezüge, Sprachkenntnisse oder Berufsabschlüsse
#8820berücksichtigt werden.
#8821EU-Staaten, die durch die Anwendung der Massen
#8822zustromrichtlinie überproportional aufnehmen,
#8823müssen hierfür von anderen Staaten eine faire
#8824finanzielle Unterstützung erhalten, so wie es in der
#8825Richtlinie vorgesehen ist. Wir setzen uns gegen
#8826das sogenannte Screening innerhalb des Hoheits
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