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vom 19.06.2025 PDF
#8559
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Die Erinnerung an vergangenes Unrecht gehört zu
#8560den Grundlagen aller Gesellschaften. Europa war
#8561nicht nur als Kontinent über Jahrhunderte von Krieg
#8562und Gewalt gekennzeichnet, von hier gingen auch
#8563über Jahrhunderte Krieg und Gewalt aus. Die EU als
#8564Friedensprojekt hat die Aufgabe, diese Perspektiven
#8565zueinander in Beziehung zu setzen. Erinnerung soll
#8566einen Beitrag zu Versöhnung und Verständigung
#8567leisten, nicht spalten. Dabei ist es wichtig, eine
#8568multiperspektivische Erinnerungskultur zu fördern,
#8569die auch die Geschichte von bisher zu Unrecht über
#8570hörten Gruppen mit in den Blick nimmt. Wir wollen
#8571grenzübergreifende Zusammenarbeit stärken und
#8572setzen uns für den Erhalt bestehender sowie für die
#8573Schaffung weiterer Orte der kollektiven Erinnerung,
#8574des Gedenkens und der Reflexion ein. Wir wollen
#8575mit europäischen Mitteln Initiativen unterstützen,
#8576die sich der Aufgabe der Verständigung widmen und
#8577beispielsweise auch in Osteuropa die sich historisch
#8578überlagernden Gewalterfahrungen durch den An
#8579griffskrieg Deutschlands sowie die Unterdrückung
#8580durch die Sowjetunion in ihrem komplexen Erbe
#8581verständlich und nachvollziehbar machen. Hier
#8582zu zählen auch die Zusammenarbeit mit Schulen,
#8583Universitäten und Kultureinrichtungen sowie die
#8584Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteuren�
#8585Bestrebungen nach einer Umdeutung der Geschich
#8586te im Dienste nationalistischer Tendenzen treten wir
#8587entschieden entgegen.
#8588Allen Versuchen, einen „Schlussstrich“ unter das Er
#8589innern an die Verbrechen des Nationalsozialismus
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