Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
#8446
KI-Produkte treten dabei in Konkurrenz zu mensch
#8447
lichen Urheber*innen. Wir setzen uns daher dafür
#8448
ein, dass Urheber*innen ihren Nutzungsvorbehalt
#8449
und gegebenenfalls andere Rechte gegenüber
#8450
kommerzieller KI einfach und zentral und wo sinn
#8451
voll maschinenlesbar wahrnehmen können. Das
#8452
Urheberrecht soll weiterhin das kreative Schaffen
#8453
natürlicher Personen schützen und darf nicht auf
#8454
automatisch generierte Inhalte von KI-Systemen
#8455
ausgedehnt werden. Urheber*innen wollen wir
#8456
bei der fairen Vergütung ihrer Werke unterstützen
#8457
und gleichzeitig den Zugang zu Wissen und Kultur
#8458
für alle stärken, um gute Voraussetzungen für die
#8459
Kreativen von morgen zu schaffen. Werknutzer*in
#8460
nen ebenso wie Urheber*innen und auch andere
#8461
Kulturschaffende wie Schauspieler*innen oder
#8462
Musiker*innen müssen einen Platz am Tisch haben,
#8463
wenn über die Weichenstellungen der digitalisier
#8464
ten Kulturwelt verhandelt wird. Im Interesse der
#8465
Chancengleichheit wollen wir, wie die bisherige
#8466
Ausleihe, auch die digitale Ausleihe (E-Lending)
#8467
von Inhalten im Kontext von Bibliotheken, Bil
#8468
dungs- und Forschungseinrichtungen ermöglichen.
#8469
Durch eine Erweiterung des Erasmus-Programms
#8470
auf Künstler*innen und Kreative wollen wir die
#8471
Mobilität und die europäische Perspektive von
#8472
Kulturschaffenden weiter stärken. Für Kulturschaf
#8473
fende, denen außerhalb der EU Verfolgung droht,
#8474
wollen wir einen sicheren Hafen und Unterstüt
#8475
zungsmöglichkeiten anbieten.
#8476
Den Gender-Pay-Gap wollen wir auch in der Kultur


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