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vom 19.06.2025 PDF
#8446
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KI-Produkte treten dabei in Konkurrenz zu mensch
#8447lichen Urheber*innen. Wir setzen uns daher dafür
#8448ein, dass Urheber*innen ihren Nutzungsvorbehalt
#8449und gegebenenfalls andere Rechte gegenüber
#8450kommerzieller KI einfach und zentral und wo sinn
#8451voll maschinenlesbar wahrnehmen können. Das
#8452Urheberrecht soll weiterhin das kreative Schaffen
#8453natürlicher Personen schützen und darf nicht auf
#8454automatisch generierte Inhalte von KI-Systemen
#8455ausgedehnt werden. Urheber*innen wollen wir
#8456bei der fairen Vergütung ihrer Werke unterstützen
#8457und gleichzeitig den Zugang zu Wissen und Kultur
#8458für alle stärken, um gute Voraussetzungen für die
#8459Kreativen von morgen zu schaffen. Werknutzer*in
#8460nen ebenso wie Urheber*innen und auch andere
#8461Kulturschaffende wie Schauspieler*innen oder
#8462Musiker*innen müssen einen Platz am Tisch haben,
#8463wenn über die Weichenstellungen der digitalisier
#8464ten Kulturwelt verhandelt wird. Im Interesse der
#8465Chancengleichheit wollen wir, wie die bisherige
#8466Ausleihe, auch die digitale Ausleihe (E-Lending)
#8467von Inhalten im Kontext von Bibliotheken, Bil
#8468dungs- und Forschungseinrichtungen ermöglichen.
#8469Durch eine Erweiterung des Erasmus-Programms
#8470auf Künstler*innen und Kreative wollen wir die
#8471Mobilität und die europäische Perspektive von
#8472Kulturschaffenden weiter stärken. Für Kulturschaf
#8473fende, denen außerhalb der EU Verfolgung droht,
#8474wollen wir einen sicheren Hafen und Unterstüt
#8475zungsmöglichkeiten anbieten.
#8476Den Gender-Pay-Gap wollen wir auch in der Kultur
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