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vom 19.06.2025 PDF
#8439
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Kulturlandschaft. Angesichts technischer und ge
#8440sellschaftlicher Veränderungen müssen sie ihren
#8441Platz in der Verwertungskette der Kulturproduktion
#8442immer wieder neu behaupten. Das gilt vor allem
#8443für die neuen Entwicklungen der Künstlichen Intel
#8444ligenz (KI). Diese nutzt von Menschen erdachte Bil
#8445der, Töne und Texte, um neue Inhalte zu erzeugen.
#8446KI-Produkte treten dabei in Konkurrenz zu mensch
#8447lichen Urheber*innen. Wir setzen uns daher dafür
#8448ein, dass Urheber*innen ihren Nutzungsvorbehalt
#8449und gegebenenfalls andere Rechte gegenüber
#8450kommerzieller KI einfach und zentral und wo sinn
#8451voll maschinenlesbar wahrnehmen können. Das
#8452Urheberrecht soll weiterhin das kreative Schaffen
#8453natürlicher Personen schützen und darf nicht auf
#8454automatisch generierte Inhalte von KI-Systemen
#8455ausgedehnt werden. Urheber*innen wollen wir
#8456bei der fairen Vergütung ihrer Werke unterstützen
#8457und gleichzeitig den Zugang zu Wissen und Kultur
#8458für alle stärken, um gute Voraussetzungen für die
#8459Kreativen von morgen zu schaffen. Werknutzer*in
#8460nen ebenso wie Urheber*innen und auch andere
#8461Kulturschaffende wie Schauspieler*innen oder
#8462Musiker*innen müssen einen Platz am Tisch haben,
#8463wenn über die Weichenstellungen der digitalisier
#8464ten Kulturwelt verhandelt wird. Im Interesse der
#8465Chancengleichheit wollen wir, wie die bisherige
#8466Ausleihe, auch die digitale Ausleihe (E-Lending)
#8467von Inhalten im Kontext von Bibliotheken, Bil
#8468dungs- und Forschungseinrichtungen ermöglichen.
#8469Durch eine Erweiterung des Erasmus-Programms
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