Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 19.06.2025 PDF
#8437
Die Schaffenskraft von Künstler*innen und Krea
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tiven ist die Grundlage für unsere lebendige
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Kulturlandschaft. Angesichts technischer und ge
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sellschaftlicher Veränderungen müssen sie ihren
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Platz in der Verwertungskette der Kulturproduktion
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immer wieder neu behaupten. Das gilt vor allem
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für die neuen Entwicklungen der Künstlichen Intel
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ligenz (KI). Diese nutzt von Menschen erdachte Bil
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der, Töne und Texte, um neue Inhalte zu erzeugen.
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KI-Produkte treten dabei in Konkurrenz zu mensch
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lichen Urheber*innen. Wir setzen uns daher dafür
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ein, dass Urheber*innen ihren Nutzungsvorbehalt
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und gegebenenfalls andere Rechte gegenüber
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kommerzieller KI einfach und zentral und wo sinn
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voll maschinenlesbar wahrnehmen können. Das
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Urheberrecht soll weiterhin das kreative Schaffen
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natürlicher Personen schützen und darf nicht auf
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automatisch generierte Inhalte von KI-Systemen
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ausgedehnt werden. Urheber*innen wollen wir
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bei der fairen Vergütung ihrer Werke unterstützen
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und gleichzeitig den Zugang zu Wissen und Kultur
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für alle stärken, um gute Voraussetzungen für die
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Kreativen von morgen zu schaffen. Werknutzer*in
#8460
nen ebenso wie Urheber*innen und auch andere
#8461
Kulturschaffende wie Schauspieler*innen oder
#8462
Musiker*innen müssen einen Platz am Tisch haben,
#8463
wenn über die Weichenstellungen der digitalisier
#8464
ten Kulturwelt verhandelt wird. Im Interesse der
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Chancengleichheit wollen wir, wie die bisherige
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Ausleihe, auch die digitale Ausleihe (E-Lending)
#8467
von Inhalten im Kontext von Bibliotheken, Bil


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