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vom 25.06.2025 PDF
#7930
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staaten – Bulgarien, die Tschechische Republik,
#7931Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – diese
#7932Konvention noch nicht ratifiziert. Deshalb ist es ein
#7933großer Erfolg, dass die EU selbst umfassend und
#7934ohne Ausnahmen der Istanbul-Konvention bei
#7935getreten ist. Wir wollen, dass alle Leistungen der
#7936Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen mindes
#7937tens den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konven
#7938tion und ihrem erläuternden Bericht entsprechen
#7939– einschließlich der Standards für Unterkünfte,
#7940Betreuungsstellen für Betroffene sowie Notrufstel
#7941len. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte
#7942und Zufluchtsräume, insbesondere auch für trans,
#7943inter und nicht binäre Menschen, entwickelt und
#7944bereitgestellt werden. Nun muss auch die ergän
#7945zende neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von
#7946Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zügig
#7947verabschiedet und umgesetzt werden. Wir setzen
#7948uns dafür ein, dass die Istanbul-Konvention auch
#7949im Hinblick auf die Schutzbedarfe von trans, inter,
#7950lesbischen und nicht binären Menschen
#7951umgesetzt wird.
#7952Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus
#7953von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder
#7954Partners abhängt, sollen einen eigenständigen
#7955Aufenthaltstitel erhalten können. Damit diese Frau
#7956en ihr Recht leichter einfordern und durchsetzen
#7957können, braucht es niedrigschwelligen Zugang zu
#7958geschulter mehrsprachiger Beratung und unter
#7959stützenden Hilfestrukturen.
#7960Auch Sexarbeiter*innen brauchen Rechte und Schutz
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