Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 25.06.2025 PDF
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Instrument in Europa, das rechtsverbindliche Stan
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dards speziell zur Bekämpfung von Gewalt gegen
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Frauen und häuslicher Gewalt festlegt. Endlich
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wurden durch die Initiative der Bundesregierung
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auch in Deutschland sämtliche Vorbehalte zurück
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genommen. Bis heute aber haben sechs Mitglied
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staaten – Bulgarien, die Tschechische Republik,
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Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – diese
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Konvention noch nicht ratifiziert. Deshalb ist es ein
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großer Erfolg, dass die EU selbst umfassend und
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ohne Ausnahmen der Istanbul-Konvention bei
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getreten ist. Wir wollen, dass alle Leistungen der
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Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen mindes
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tens den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konven
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tion und ihrem erläuternden Bericht entsprechen
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– einschließlich der Standards für Unterkünfte,
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Betreuungsstellen für Betroffene sowie Notrufstel
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len. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte
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und Zufluchtsräume, insbesondere auch für trans,
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inter und nicht binäre Menschen, entwickelt und
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bereitgestellt werden. Nun muss auch die ergän
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zende neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von
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Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zügig
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verabschiedet und umgesetzt werden. Wir setzen
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uns dafür ein, dass die Istanbul-Konvention auch
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im Hinblick auf die Schutzbedarfe von trans, inter,
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lesbischen und nicht binären Menschen
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umgesetzt wird.
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Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus
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von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder
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Partners abhängt, sollen einen eigenständigen


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