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vom 25.06.2025 PDF
#7919
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le Unabhängigkeit von Frauen, insbesondere von
#7920Müttern und ihren Kindern, da sie die Trennung von
#7921gewalttätigen Partnern erleichtert und somit eine
#7922wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes
#7923Leben ist. Die Istanbul-Konvention ist das erste
#7924Instrument in Europa, das rechtsverbindliche Stan
#7925dards speziell zur Bekämpfung von Gewalt gegen
#7926Frauen und häuslicher Gewalt festlegt. Endlich
#7927wurden durch die Initiative der Bundesregierung
#7928auch in Deutschland sämtliche Vorbehalte zurück
#7929genommen. Bis heute aber haben sechs Mitglied
#7930staaten – Bulgarien, die Tschechische Republik,
#7931Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – diese
#7932Konvention noch nicht ratifiziert. Deshalb ist es ein
#7933großer Erfolg, dass die EU selbst umfassend und
#7934ohne Ausnahmen der Istanbul-Konvention bei
#7935getreten ist. Wir wollen, dass alle Leistungen der
#7936Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen mindes
#7937tens den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konven
#7938tion und ihrem erläuternden Bericht entsprechen
#7939– einschließlich der Standards für Unterkünfte,
#7940Betreuungsstellen für Betroffene sowie Notrufstel
#7941len. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte
#7942und Zufluchtsräume, insbesondere auch für trans,
#7943inter und nicht binäre Menschen, entwickelt und
#7944bereitgestellt werden. Nun muss auch die ergän
#7945zende neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von
#7946Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zügig
#7947verabschiedet und umgesetzt werden. Wir setzen
#7948uns dafür ein, dass die Istanbul-Konvention auch
#7949im Hinblick auf die Schutzbedarfe von trans, inter,
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