Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 25.06.2025 PDF
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zung für alle Betroffenen von geschlechtsbasierter
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Gewalt bietet. Wir setzen uns dafür ein, dass Ge
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walt gegen Frauen sowohl durch präventive Maß
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nahmen verhindert als auch verfolgt und verurteilt
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wird. Ein wichtiger Baustein dafür ist die finanziel
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le Unabhängigkeit von Frauen, insbesondere von
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Müttern und ihren Kindern, da sie die Trennung von
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gewalttätigen Partnern erleichtert und somit eine
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wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes
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Leben ist. Die Istanbul-Konvention ist das erste
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Instrument in Europa, das rechtsverbindliche Stan
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dards speziell zur Bekämpfung von Gewalt gegen
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Frauen und häuslicher Gewalt festlegt. Endlich
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wurden durch die Initiative der Bundesregierung
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auch in Deutschland sämtliche Vorbehalte zurück
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genommen. Bis heute aber haben sechs Mitglied
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staaten – Bulgarien, die Tschechische Republik,
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Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – diese
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Konvention noch nicht ratifiziert. Deshalb ist es ein
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großer Erfolg, dass die EU selbst umfassend und
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ohne Ausnahmen der Istanbul-Konvention bei
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getreten ist. Wir wollen, dass alle Leistungen der
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Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen mindes
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tens den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konven
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tion und ihrem erläuternden Bericht entsprechen
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– einschließlich der Standards für Unterkünfte,
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Betreuungsstellen für Betroffene sowie Notrufstel
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len. Zudem müssen intersektionale Schutzkonzepte
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und Zufluchtsräume, insbesondere auch für trans,
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inter und nicht binäre Menschen, entwickelt und
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bereitgestellt werden. Nun muss auch die ergän


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