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vom 25.06.2025 PDF
#7910
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terung des Zugangs von Frauen zu bestehenden
#7911Fonds, aber auch zu gut bezahlten Arbeitsplätzen.
#7912Gewaltschutz durchsetzen
#7913Wir wollen ein Europa, das Schutz und Unterstüt
#7914zung für alle Betroffenen von geschlechtsbasierter
#7915Gewalt bietet. Wir setzen uns dafür ein, dass Ge
#7916walt gegen Frauen sowohl durch präventive Maß
#7917nahmen verhindert als auch verfolgt und verurteilt
#7918wird. Ein wichtiger Baustein dafür ist die finanziel
#7919le Unabhängigkeit von Frauen, insbesondere von
#7920Müttern und ihren Kindern, da sie die Trennung von
#7921gewalttätigen Partnern erleichtert und somit eine
#7922wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes
#7923Leben ist. Die Istanbul-Konvention ist das erste
#7924Instrument in Europa, das rechtsverbindliche Stan
#7925dards speziell zur Bekämpfung von Gewalt gegen
#7926Frauen und häuslicher Gewalt festlegt. Endlich
#7927wurden durch die Initiative der Bundesregierung
#7928auch in Deutschland sämtliche Vorbehalte zurück
#7929genommen. Bis heute aber haben sechs Mitglied
#7930staaten – Bulgarien, die Tschechische Republik,
#7931Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – diese
#7932Konvention noch nicht ratifiziert. Deshalb ist es ein
#7933großer Erfolg, dass die EU selbst umfassend und
#7934ohne Ausnahmen der Istanbul-Konvention bei
#7935getreten ist. Wir wollen, dass alle Leistungen der
#7936Mitgliedstaaten zum Schutz von Frauen mindes
#7937tens den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konven
#7938tion und ihrem erläuternden Bericht entsprechen
#7939– einschließlich der Standards für Unterkünfte,
#7940Betreuungsstellen für Betroffene sowie Notrufstel
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