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vom 20.06.2025 PDF
#7531
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auch für rein nationales Handeln der Mitglied
#7532staaten gelten und dort einklagbar werden. Wenn
#7533eine Regierung die Grundrechte ihrer Bürger*innen
#7534verletzt, soll sie dafür auch auf europäischer Ebene
#7535belangt werden können. Auch die Durchsetzbarkeit
#7536der Urteile des Europäischen Menschenrechts
#7537gerichtshofs, der über die Einhaltung der Europäi
#7538schen Menschenrechtskonvention wacht, wollen
#7539wir innerhalb der EU stärken.
#7540Dem bestehenden Rechtsstaatscheck und dem
#7541Rechtsstaatsdialog, mit denen die Lage der Rechts
#7542staatlichkeit in allen Mitgliedstaaten durchleuch
#7543tet wird, wollen wir mehr Gewicht verleihen. Wir
#7544sorgen dafür, dass besonders der Freiraum für die
#7545Zivilgesellschaft gezielter bemessen und geschützt
#7546wird. Um den Reformdruck zu erhöhen, setzen wir
#7547auf verbindliche Reformvereinbarungen zwischen
#7548der EU und den Mitgliedstaaten, die perspektivisch
#7549sanktionsbewehrt werden müssen. Öffentliche De
#7550batten hierzu im Europäischen Parlament müssen
#7551zur Regel werden und in die Bewertungen einflie
#7552ßen. Das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7, das
#7553in einem mehrstufigen Verfahren zum Beispiel zum
#7554Entzug des Stimmrechts führen kann, soll wieder
#7555nutzbar gemacht werden. Das soll dadurch gesche
#7556hen, dass die Mitgliedstaaten im Rat der EU (Mi
#7557nisterrat) und im Europäischen Rat in allen Phasen
#7558des Verfahrens nicht mehr mit Konsens, sondern
#7559mit qualifizierter Mehrheit abstimmen.
#7560Die Auszahlung von EU-Mitteln soll an die Einhal
#7561tung der Rechtsstaatlichkeit, demokratischer Prinzi
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