Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 21.06.2025 PDF
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Die Grundrechtecharta, das Grundgesetz der EU,
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soll allen hier lebenden Menschen Schutz bieten.
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Da sich ihre Anwendung auf die Durchführung
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von EU-Recht beschränkt, ist ihre Schutzwirkung
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bislang begrenzt. Das wollen wir ändern: Sie soll
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auch für rein nationales Handeln der Mitglied
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staaten gelten und dort einklagbar werden. Wenn
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eine Regierung die Grundrechte ihrer Bürger*innen
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verletzt, soll sie dafür auch auf europäischer Ebene
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belangt werden können. Auch die Durchsetzbarkeit
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der Urteile des Europäischen Menschenrechts
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gerichtshofs, der über die Einhaltung der Europäi
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schen Menschenrechtskonvention wacht, wollen
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wir innerhalb der EU stärken.
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Dem bestehenden Rechtsstaatscheck und dem
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Rechtsstaatsdialog, mit denen die Lage der Rechts
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staatlichkeit in allen Mitgliedstaaten durchleuch
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tet wird, wollen wir mehr Gewicht verleihen. Wir
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sorgen dafür, dass besonders der Freiraum für die
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Zivilgesellschaft gezielter bemessen und geschützt
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wird. Um den Reformdruck zu erhöhen, setzen wir
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auf verbindliche Reformvereinbarungen zwischen
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der EU und den Mitgliedstaaten, die perspektivisch
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sanktionsbewehrt werden müssen. Öffentliche De
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batten hierzu im Europäischen Parlament müssen
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zur Regel werden und in die Bewertungen einflie
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ßen. Das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7, das
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in einem mehrstufigen Verfahren zum Beispiel zum
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Entzug des Stimmrechts führen kann, soll wieder
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nutzbar gemacht werden. Das soll dadurch gesche
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hen, dass die Mitgliedstaaten im Rat der EU (Mi


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