Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 20.06.2025 PDF
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Rechtsstaatlichkeit verteidigen
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Die Achtung von Menschenwürde, Freiheit, Demo
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kratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit ein
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schließlich der Rechte von Minderheiten bildet das
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Fundament der EU. Wenn Regierungen in Mitglied
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staaten diese Wertebasis systematisch aushöhlen,
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indem sie die Unabhängigkeit der Justiz – die erste
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Wächterin des Rechtsstaats – aushebeln, Freiräume
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der Opposition und Zivilgesellschaft beschnei
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den, freie Medien bekämpfen, Frauen-, Minderhei
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ten- und LGBTIQ*-Rechte einschränken, das Recht
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auf Asyl verweigern oder Korruption Tür und Tor
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öffnen, bereiten sie den Weg für Diskriminierung.
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Damit schwächen sie die EU. Deshalb ist es unver
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zichtbar, dass die bestehenden Rechtsstaatsinst
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rumente konsequenter und schneller genutzt und
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weiterentwickelt werden.
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Die Grundrechtecharta, das Grundgesetz der EU,
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soll allen hier lebenden Menschen Schutz bieten.
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Da sich ihre Anwendung auf die Durchführung
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von EU-Recht beschränkt, ist ihre Schutzwirkung
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bislang begrenzt. Das wollen wir ändern: Sie soll
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auch für rein nationales Handeln der Mitglied
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staaten gelten und dort einklagbar werden. Wenn
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eine Regierung die Grundrechte ihrer Bürger*innen
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verletzt, soll sie dafür auch auf europäischer Ebene
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belangt werden können. Auch die Durchsetzbarkeit
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der Urteile des Europäischen Menschenrechts
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gerichtshofs, der über die Einhaltung der Europäi
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schen Menschenrechtskonvention wacht, wollen
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wir innerhalb der EU stärken.


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