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vom 19.06.2025 PDF
#6447
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Die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeits
#6448normen der Internationalen Arbeitsorganisation
#6449(ILO) sollte als Mindestanforderung für jedes
#6450Handelsabkommen angesehen werden. Handelsab
#6451kommen müssen auch die Anliegen von indigenen
#6452Völkern und Gemeinschaften vor Ort berücksichti
#6453gen und ihre Rechte schützen.
#6454Es gibt derzeit mehr als 25 Millionen Zwangs
#6455arbeiter*innen auf der Welt. Produkte aus dieser
#6456heutigen Art der Sklaverei haben auf dem EU-Bin
#6457nenmarkt nichts verloren. Das EU-Importverbot für
#6458Produkte aus Zwangsarbeit muss daher konsequent
#6459umgesetzt werden. Dabei wollen wir jegliche Art
#6460von Zwangsarbeit, auch im digitalen Raum, in den
#6461Blick nehmen�
#6462Die Wirtschaftsbeziehungen mit Ländern des
#6463Globalen Südens müssen wir fair gestalten. Die
#6464Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit den
#6465Staaten Afrikas, der Karibik und des Südpazifiks
#6466wollen wir im Sinne eines fairen und entwick
#6467lungsorientierten Handels überprüfen. Dazu gehört
#6468es, die besonderen Vorteile der Least Developed
#6469Countries, die es diesen Ländern erlauben, Waren
#6470zollfrei in die EU einzuführen, auch als Teil von
#6471EPAs zu garantieren und den Staaten des Globalen
#6472Südens eine aktive Industriepolitik zu ermöglichen.
#6473Um Länder im Globalen Süden dabei zu unterstüt
#6474zen, ihre Exportabhängigkeit von unverarbeiteten
#6475Rohstoffen zu verringern, wollen wir europäische
#6476und internationale Freihandelsinstrumente so ge
#6477stalten, dass sie den Aufbau von lokalen Industrien
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