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vom 18.06.2025 PDF
#6331
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keitsziele und Menschenrechte in alle zukünftigen
#6332internationalen Handelsabkommen aufgenommen
#6333und einklagbar werden, wie im kürzlich abge
#6334schlossenen Abkommen zwischen der EU und
#6335Neuseeland. Im Falle eklatanter Missachtung der
#6336Menschenrechte oder bei Verstößen gegen das
#6337Pariser Klimaabkommen, sollte die EU konsequent
#6338von diesen Klauseln Gebrauch machen oder das
#6339Abkommen aussetzen�
#6340Wir wollen das Übereinkommen über handelsbezo
#6341gene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums
#6342(TRIPS), nicht zuletzt in Konsultation mit zivilge
#6343sellschaftlichen Akteuren, neu ausrichten� Damit
#6344werden wir den Transfer von klimafreundlichen
#6345Technologien und wichtigen Gesundheitstechno
#6346logien aus dem Globalen Norden in den Süden
#6347unterstützen, um die Entwicklung der dortigen
#6348Wirtschaft zu fördern und weltweite Emissionen zu
#6349senken. Wir wollen zudem Barrieren für Innovatio
#6350nen und deren Marktdurchdringung insbesondere
#6351in gemeinwohlorientierten Bereichen und Berei
#6352chen der Daseinsfürsorge abbauen. Dafür wollen
#6353wir zum Beispiel die Weiterentwicklung des Euro
#6354päischen Patentrechts prüfen.
#6355Die Digitalisierung kann global gerechten Han
#6356del wesentlich vereinfachen, etwa indem sie die
#6357Überwachung der Lieferketten automatisiert. In
#6358den Handelsabkommen der EU und in ihren Han
#6359delsinstrumenten müssen der digitale Handel von
#6360Gütern und Dienstleistungen, geistige Eigentums
#6361rechte, Datenschutz und Netzneutralität stets mit
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