Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 21.06.2025 PDF
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Sicherheitslage beruht. Es muss klare Entschei
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dungsmechanismen und vor dem Europäischen
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Gerichtshof (EuGH) einklagbare Sanktionsmöglich
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keiten geben. Vorangehende Risikoanalysen sowie
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verbindliche und physische Endverbleibskontrollen
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müssen dabei vorgeschrieben und konsequent
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durchgeführt werden. Europäische Waffen dürfen
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nicht weiter in die Hände von Regimen gelangen,
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die Menschenrechte systematisch verletzen oder
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diese für Verbrechen der Aggression nutzen. Wir
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setzen uns für ein Exportverbot für Überwachungs
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technologien an repressive Regime und für ein
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weitgehendes Exportverbot für Kleinwaffen an
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Drittstaaten ein�
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Abrüstung, Rüstungskontrolle und die Nichtver
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breitung von Waffen sind und bleiben wesentliche
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Pfeiler jeder Friedenspolitik. Sie bedeuten global
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mehr Sicherheit für alle. Das Ziel unserer Bemü
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hungen bleibt eine atomwaffenfreie und friedliche
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Welt. Auch in unsicheren Zeiten wollen wir daher
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die Rüstungskontrolle stärken, vertrauensbildende
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Maßnahmen fördern und bibzw. multilaterale Ab
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rüstungsinitiativen voranbringen. Daher sollte die
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EU sich für eine Stärkung des Vertrags zur Nicht
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verbreitung von Kernwaffen (NVV) als zentralen
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Pfeiler der nuklearen Rüstungskontrolle einsetzen.
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Darüber hinaus sollte die EU ihre Mitgliedstaaten
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dazu ermutigen, den Atomwaffenverbotsvertrag
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konstruktiv zu begleiten, als Beobachter an der
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Vertragsstaatenkonferenz teilzunehmen und sich
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zur Vision Global Zero zu bekennen. Dies sind erste


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