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vom 21.06.2025 PDF
#5957
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regeln. Wir wollen hierfür auf der Grundlage des
#5958gemeinsamen Standpunkts der EU eine Rüstungs
#5959exportkontrollverordnung beschließen, die Trans
#5960parenz und Klarheit schafft sowie auf europäischen
#5961Werten und einer gemeinsamen Einschätzung der
#5962Sicherheitslage beruht. Es muss klare Entschei
#5963dungsmechanismen und vor dem Europäischen
#5964Gerichtshof (EuGH) einklagbare Sanktionsmöglich
#5965keiten geben. Vorangehende Risikoanalysen sowie
#5966verbindliche und physische Endverbleibskontrollen
#5967müssen dabei vorgeschrieben und konsequent
#5968durchgeführt werden. Europäische Waffen dürfen
#5969nicht weiter in die Hände von Regimen gelangen,
#5970die Menschenrechte systematisch verletzen oder
#5971diese für Verbrechen der Aggression nutzen. Wir
#5972setzen uns für ein Exportverbot für Überwachungs
#5973technologien an repressive Regime und für ein
#5974weitgehendes Exportverbot für Kleinwaffen an
#5975Drittstaaten ein�
#5976Abrüstung, Rüstungskontrolle und die Nichtver
#5977breitung von Waffen sind und bleiben wesentliche
#5978Pfeiler jeder Friedenspolitik. Sie bedeuten global
#5979mehr Sicherheit für alle. Das Ziel unserer Bemü
#5980hungen bleibt eine atomwaffenfreie und friedliche
#5981Welt. Auch in unsicheren Zeiten wollen wir daher
#5982die Rüstungskontrolle stärken, vertrauensbildende
#5983Maßnahmen fördern und bibzw. multilaterale Ab
#5984rüstungsinitiativen voranbringen. Daher sollte die
#5985EU sich für eine Stärkung des Vertrags zur Nicht
#5986verbreitung von Kernwaffen (NVV) als zentralen
#5987Pfeiler der nuklearen Rüstungskontrolle einsetzen.
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