Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 21.06.2025 PDF
#5945
haltung und Training. Die Ausgaben dieses Topfes
#5946
müssen unter strenger und abgestimmter Kontrolle
#5947
des Europäischen Parlaments und der nationalen
#5948
Parlamente stehen.
#5949
Rüstungsexporte europäisch regulieren
#5950
Die gemeinsame Entwicklung, Anschaffung und
#5951
Nutzung von europäischen Waffensystemen schafft
#5952
mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Und leistet
#5953
somit auch einen Beitrag für eine gemeinsame
#5954
wertebasierte Sicherheits- und Verteidigungspoli
#5955
tik. Für diese EU-Gemeinschaftsprojekte braucht es
#5956
einheitliche und restriktive europäische Ausfuhr
#5957
regeln. Wir wollen hierfür auf der Grundlage des
#5958
gemeinsamen Standpunkts der EU eine Rüstungs
#5959
exportkontrollverordnung beschließen, die Trans
#5960
parenz und Klarheit schafft sowie auf europäischen
#5961
Werten und einer gemeinsamen Einschätzung der
#5962
Sicherheitslage beruht. Es muss klare Entschei
#5963
dungsmechanismen und vor dem Europäischen
#5964
Gerichtshof (EuGH) einklagbare Sanktionsmöglich
#5965
keiten geben. Vorangehende Risikoanalysen sowie
#5966
verbindliche und physische Endverbleibskontrollen
#5967
müssen dabei vorgeschrieben und konsequent
#5968
durchgeführt werden. Europäische Waffen dürfen
#5969
nicht weiter in die Hände von Regimen gelangen,
#5970
die Menschenrechte systematisch verletzen oder
#5971
diese für Verbrechen der Aggression nutzen. Wir
#5972
setzen uns für ein Exportverbot für Überwachungs
#5973
technologien an repressive Regime und für ein
#5974
weitgehendes Exportverbot für Kleinwaffen an
#5975
Drittstaaten ein�


Fenster schließen und zurück

Anzeige: