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vom 21.06.2025 PDF
#5927
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staaten, aber auch des politischen Willens, die in
#5928dustriepolitischen Interessen zugunsten von mehr
#5929gemeinsamer Sicherheit zurückzustellen. Damit
#5930erreichen wir die Konsolidierung des europäischen
#5931Rüstungssektors. Die Europäische Verteidigungs
#5932agentur (EDA) hat das bisher nicht im ausreichen
#5933den Maß bewerkstelligt. Wir teilen die Zielsetzung
#5934von bestehenden Finanzinstrumenten wie dem
#5935European Defense Fund (EDF) oder der gemeinsa
#5936men Beschaffung (EDIRPA). Allerdings sind diese
#5937Instrumente unzureichend, rechtlich fragil und die
#5938parlamentarische Kontrolle stark eingeschränkt.
#5939Deswegen wollen wir mittelfristig ein rechtssiche
#5940res außerbudgetäres Finanzinstrument schaffen,
#5941das die bestehenden Einzelprogramme ersetzt
#5942und den gesamten militärischen Fähigkeitszyklus
#5943abdeckt – von industrieller Forschung und Ent
#5944wicklung über Beschaffung bis hin zu Instand
#5945haltung und Training. Die Ausgaben dieses Topfes
#5946müssen unter strenger und abgestimmter Kontrolle
#5947des Europäischen Parlaments und der nationalen
#5948Parlamente stehen.
#5949Rüstungsexporte europäisch regulieren
#5950Die gemeinsame Entwicklung, Anschaffung und
#5951Nutzung von europäischen Waffensystemen schafft
#5952mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Und leistet
#5953somit auch einen Beitrag für eine gemeinsame
#5954wertebasierte Sicherheits- und Verteidigungspoli
#5955tik. Für diese EU-Gemeinschaftsprojekte braucht es
#5956einheitliche und restriktive europäische Ausfuhr
#5957regeln. Wir wollen hierfür auf der Grundlage des
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