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vom 22.06.2025 PDF
#5826
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tik nach den Grundsätzen feministischer Ent
#5827wicklungszusammenarbeit partnerorientiert und
#5828nachhaltig ausrichtet sowie bisherige Praktiken
#5829kritisch evaluiert. Sie muss ihr selbst gesetztes Ziel
#5830erreichen, dass bis 2025 85 Prozent der EU-Ent
#5831wicklungsprogramme auch zur Geschlechterge
#5832rechtigkeit beitragen. Dazu soll die EU strukturell
#5833mehr Mittel zur Förderung von Frauen und margi
#5834nalisierten Gruppen bereitstellen, beispielsweise
#5835durch die Zusammenarbeit mit feministischen
#5836zivilgesellschaftlichen Akteuren oder die Unter
#5837stützung im Bereich der Grundbildung und beruf
#5838lichen Bildung, des Unternehmertums sowie der
#5839sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Gemäß
#5840dem EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der
#5841Geschlechter wollen wir gendertransformative und
#5842intersektionale Ansätze systematisch in unserem
#5843entwicklungspolitischen Handeln verankern.
#58442. Eine europäische
#5845Sicherheits- und
#5846Verteidigungspolitik
#5847Europa gemeinsam verteidigen
#5848Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg auf
#5849die Ukraine hat uns deutlich vor Augen geführt,
#5850dass wir potenzielle Aggressoren wirksam von
#5851Angriffen abhalten und unsere Art zu leben im
#5852äußersten Notfall auch militärisch verteidigen kön
#5853nen müssen. Die Zukunft der Bündnisverteidigung
#5854und der kollektiven Reaktionsfähigkeit liegt in der
#5855europäischen und transatlantischen Integration
#5856und Interoperabilität unserer Streitkräfte.
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