Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

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vom 24.06.2025 PDF
#5718
verletzungen und -verstöße verantwortlich oder an
#5719
ihnen beteiligt sind. Gegen Sanktionsverletzungen
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müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten entschie
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den vorgehen und dabei auch internationale Part
#5722
ner in die Pflicht nehmen. Darüber hinaus wollen
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wir prüfen, inwieweit stillgelegte Vermögenswerte
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rechtssicher für Wiedergutmachung gegenüber den
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Opfern nutzbar gemacht werden können.
#5726
Menschenrechts-Verteidiger*innen riskieren viel.
#5727
Sie bedürfen unseres Schutzes, unserer Solidarität
#5728
und unserer aktiven Unterstützung. Die EU-Leit
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linien zum Schutz von Menschenrechts-Verteidi
#5730
ger*innen wollen wir konsequent umsetzen. Dabei
#5731
ist eine geschlechtsspezifische Perspektive wichtig,
#5732
da Frauen und marginalisierte Gruppen, etwa Ver
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teidiger*innen indigener Rechte, einem höheren
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Gewaltrisiko ausgesetzt sind. Gefährdeten Men
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schenrechts-Verteidiger*innen und ihren Familien
#5736
wollen wir in der EU mit einer schnelleren und ver
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einfachten Visavergabe Schutz bieten. Wir setzen
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uns dafür ein, dass sich die Auslandsvertretungen
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der EU für Menschenrechts-Verteidiger*innen stark
#5740
machen. Dazu gehört etwa, Gerichtsverfahren von
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politischen Gefangenen zu beobachten, internatio
#5742
nale Sichtbarkeit zu schaffen, Soforthilfe bereitzu
#5743
stellen oder regelmäßigen Austausch / regelmäßige
#5744
Treffen durchzuführen. Dies gilt auch für diejeni
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gen, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung
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verteidigen. Wir setzen uns im Rahmen der Unter
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stützung für Menschenrechts-Verteidiger*innen ein,
#5748
die Auslandsvertretungen der EU im Bereich der


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