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vom 24.06.2025 PDF
#5714
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entsprechend der Globalen Sanktionsregelung der
#5715EU im Bereich der Menschenrechte die Verhängung
#5716von gezielten Sanktionen gegen staatliche wie nicht
#5717staatliche Akteure, die für schwere Menschenrechts
#5718verletzungen und -verstöße verantwortlich oder an
#5719ihnen beteiligt sind. Gegen Sanktionsverletzungen
#5720müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten entschie
#5721den vorgehen und dabei auch internationale Part
#5722ner in die Pflicht nehmen. Darüber hinaus wollen
#5723wir prüfen, inwieweit stillgelegte Vermögenswerte
#5724rechtssicher für Wiedergutmachung gegenüber den
#5725Opfern nutzbar gemacht werden können.
#5726Menschenrechts-Verteidiger*innen riskieren viel.
#5727Sie bedürfen unseres Schutzes, unserer Solidarität
#5728und unserer aktiven Unterstützung. Die EU-Leit
#5729linien zum Schutz von Menschenrechts-Verteidi
#5730ger*innen wollen wir konsequent umsetzen. Dabei
#5731ist eine geschlechtsspezifische Perspektive wichtig,
#5732da Frauen und marginalisierte Gruppen, etwa Ver
#5733teidiger*innen indigener Rechte, einem höheren
#5734Gewaltrisiko ausgesetzt sind. Gefährdeten Men
#5735schenrechts-Verteidiger*innen und ihren Familien
#5736wollen wir in der EU mit einer schnelleren und ver
#5737einfachten Visavergabe Schutz bieten. Wir setzen
#5738uns dafür ein, dass sich die Auslandsvertretungen
#5739der EU für Menschenrechts-Verteidiger*innen stark
#5740machen. Dazu gehört etwa, Gerichtsverfahren von
#5741politischen Gefangenen zu beobachten, internatio
#5742nale Sichtbarkeit zu schaffen, Soforthilfe bereitzu
#5743stellen oder regelmäßigen Austausch / regelmäßige
#5744Treffen durchzuführen. Dies gilt auch für diejeni
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