Vergleich von Wahlprogrammen und Grundsatzprogrammen

Dokument lesen

-

vom 29.06.2025 PDF
#5174
Verordnung aufgenommen werden. Bei einer Ver
#5175
schiebung von Flügen soll die Frist zur Information
#5176
der Reisenden auf vier Wochen vor Reisebeginn
#5177
verlängert werden. Hinweise auf den Anspruch
#5178
auf Entschädigung sollen durchgängig prominent
#5179
platziert werden.
#5180
Besonders für Reisende, die nur gelegentlich flie
#5181
gen, und Familien sind die Regelungen zur Mitnah
#5182
me von Gepäck häufig intransparent und kompli
#5183
ziert. Wir setzen uns für eine einheitliche Regelung
#5184
für die Maße von Handgepäck und eine transpa
#5185
rente Preisgestaltung für alle Gepäckvarianten ein.
#5186
Ausfälle dürfen nicht zulasten der Reisenden
#5187
gehen. Deswegen wollen wir, dass alle Fluggesell
#5188
schaften sich gegen Insolvenz versichern müssen�
#5189
Vor Kostenfallen schützen
#5190
Verträge online abzuschließen, ist für viele Men
#5191
schen längst Alltag und eine erhebliche Erleich
#5192
terung. Genauso unkompliziert wie der Abschluss
#5193
sollte die Kündigung sein. Verbraucher*innen
#5194
finden oft keine Möglichkeit, online abgeschlosse
#5195
ne Verträge zu kündigen, oder haben keine Sicher
#5196
heit über den Eingang und die Rechtssicherheit
#5197
der Kündigung. Die Bindung an ungewollte oder
#5198
nicht mehr benötigte Verträge wird so schnell zur
#5199
Kostenfalle. Bei langfristigen Verträgen, die online
#5200
abgeschlossen werden können, wollen wir einen
#5201
leicht zugänglichen Kündigungsbutton auf der
#5202
Webseite der Unternehmen einführen. Wir sorgen
#5203
so für ein europaweit hohes Verbraucherschutz
#5204
niveau nach deutschem Vorbild. Damit wird die


Fenster schließen und zurück

Anzeige: