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vom 29.06.2025 PDF
#5164
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chene Reiseketten gelten.
#5165Auch wer sich für eine Flugreise entscheidet, soll
#5166sicher und pünktlich am Ziel ankommen. Die No
#5167vellierung der Fluggastrechte soll die bestehenden
#5168Lücken im Verbraucherschutz bei Flugreisen schlie
#5169ßen und die Rechte weiter ausbauen. Wir stärken
#5170den Anspruch der Verbraucher*innen auf Entschä
#5171digungen bei Verspätungen oder Verschiebungen
#5172von Flugreisen. Ansprüche der Reisenden sollen
#5173bei einer großen Verspätung ab drei Stunden in die
#5174Verordnung aufgenommen werden. Bei einer Ver
#5175schiebung von Flügen soll die Frist zur Information
#5176der Reisenden auf vier Wochen vor Reisebeginn
#5177verlängert werden. Hinweise auf den Anspruch
#5178auf Entschädigung sollen durchgängig prominent
#5179platziert werden.
#5180Besonders für Reisende, die nur gelegentlich flie
#5181gen, und Familien sind die Regelungen zur Mitnah
#5182me von Gepäck häufig intransparent und kompli
#5183ziert. Wir setzen uns für eine einheitliche Regelung
#5184für die Maße von Handgepäck und eine transpa
#5185rente Preisgestaltung für alle Gepäckvarianten ein.
#5186Ausfälle dürfen nicht zulasten der Reisenden
#5187gehen. Deswegen wollen wir, dass alle Fluggesell
#5188schaften sich gegen Insolvenz versichern müssen�
#5189Vor Kostenfallen schützen
#5190Verträge online abzuschließen, ist für viele Men
#5191schen längst Alltag und eine erhebliche Erleich
#5192terung. Genauso unkompliziert wie der Abschluss
#5193sollte die Kündigung sein. Verbraucher*innen
#5194finden oft keine Möglichkeit, online abgeschlosse
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