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vom 28.06.2025 PDF
#5148
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gemessen werden.Wir setzen uns für einen durch
#5149gehenden Schutz der Fahrgastrechte ein. Die
#5150Entschädigung für Bahnverspätungen sollte auf 50
#5151Prozent des Fahrpreises nach 60 Minuten und 75
#5152Prozent nach 90 Minuten angehoben werden, wie
#5153es das Europäische Parlament fordert. Im Sinne des
#5154Rechts auf barrierefreie Mobilität setzen wir uns
#5155für Kostenübernahme für alternative Transport
#5156möglichkeiten ein, wenn die zugesagte Barriere
#5157freiheit nicht eingehalten wurde.
#5158Darüber hinaus sollen die Rechte von Unionsbür
#5159ger*innen, insbesondere von Grenzgänger*innen,
#5160auch bei regional unterschiedlichen Unternehmen
#5161gelten. Wir setzen uns für einheitliche Mindest
#5162standards im Nah- und Regionalverkehr ein. Diese
#5163sollen auch für ermäßigte Tickets und unterbro
#5164chene Reiseketten gelten.
#5165Auch wer sich für eine Flugreise entscheidet, soll
#5166sicher und pünktlich am Ziel ankommen. Die No
#5167vellierung der Fluggastrechte soll die bestehenden
#5168Lücken im Verbraucherschutz bei Flugreisen schlie
#5169ßen und die Rechte weiter ausbauen. Wir stärken
#5170den Anspruch der Verbraucher*innen auf Entschä
#5171digungen bei Verspätungen oder Verschiebungen
#5172von Flugreisen. Ansprüche der Reisenden sollen
#5173bei einer großen Verspätung ab drei Stunden in die
#5174Verordnung aufgenommen werden. Bei einer Ver
#5175schiebung von Flügen soll die Frist zur Information
#5176der Reisenden auf vier Wochen vor Reisebeginn
#5177verlängert werden. Hinweise auf den Anspruch
#5178auf Entschädigung sollen durchgängig prominent
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