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vom 18.06.2025 PDF
#3561
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Zum anderen setzen wir uns dafür ein, das Betei
#3562ligungsgesetz für die Societas Europaea (SEBG) in
#3563Hinblick auf die Vertretung von Arbeitnehmer*in
#3564nen im Aufsichtsrat zu prüfen. Insbesondere das
#3565„Vorher-Nachher-Prinzip“ nehmen wir dabei in den
#3566Blick: Bei der Umwandlung eines Unternehmens in
#3567eine Europäische Aktiengesellschaft darf es nicht
#3568mehr zum Einfrieren des bestehenden Mitbestim
#3569mungsniveaus kommen.Um die Mitbestimmung
#3570in der gesamten EU zu stärken, setzen wir uns für
#3571eine neue Rahmenrichtlinie zur Unterrichtung, An
#3572hörung und Beteiligung von Arbeitnehmer*innen
#3573ein, die auf die verschiedenen europäischen Gesell
#3574schaftsformen von Unternehmen abgestimmt ist�
#3575Darüber hinaus kämpfen wir für einen zeitgemä
#3576ßen Arbeitsschutz in Europa – in einer sich rasant
#3577beschleunigenden digitalen Arbeitswelt, die für
#3578viele Beschäftigte mit ständiger Erreichbarkeit,
#3579Arbeitsverdichtung und Stress einhergeht. Wir wol
#3580len daher den Schutz der Arbeitnehmer*innen vor
#3581psychischen und körperlichen Belastungen voran
#3582bringen. So stärken wir auch die Selbstbestimmung
#3583und das Potenzial älterer Arbeitnehmer*innen. Zu
#3584dem setzen wir uns für eine umfassende Teilhabe
#3585von Menschen mit Behinderung und einen inklusi
#3586ven Arbeitsmarkt ein�
#3587Europaweit haben noch zu viele Menschen unfrei
#3588willig keine Arbeit. Zur Stabilisierung des Arbeits
#3589markts und der Wirtschaft stärken wir das Recht
#3590auf Arbeit auch durch staatliche Unterstützungs
#3591angebote und Investitionen. Insbesondere in den
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