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vom 18.06.2025 PDF
#1994
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über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
#1995Daten. Darüber hinaus erleichtert der Ansatz es
#1996Bürger*innen, ihre Daten für Forschungszwecke zu
#1997spenden und so die für KI-Modelle notwendigen
#1998Datenpools zu erzeugen.
#1999Digitale Standards setzen
#2000Vertrauen und Verlässlichkeit sind für Verbrau
#2001cher*innen und Unternehmen das A und O einer
#2002erfolgreichen Digitalisierung� Dieses Vertrauen
#2003wird durch gemeinsame Standards gefördert und
#2004gewährleistet. Daher treten wir für faire, offene
#2005und resiliente digitale Regelungsrahmen ein. Unser
#2006besonderes Augenmerk richtet sich auf die not
#2007wendige Investitionssicherheit für europäische
#2008Unternehmen, insbesondere KMU. Denn nur klare
#2009und verlässliche Regeln stellen innovative, vertrau
#2010enswürdige und somit erfolgreiche Wirtschaftsräu
#2011me sicher. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (Digital
#2012Services Act, DSA) und dem Digitale-Märkte-Gesetz
#2013(Digital Markets Act, DMA) haben wir in der EU
#2014dazu wichtige Schritte getan. Die Vollendung des
#2015digitalen Binnenmarktes kann Europa dabei helfen,
#2016global wettbewerbsfähig zu sein.
#2017Ein wesentlicher Schlüssel erfolgreicher Digitalpo
#2018litik liegt in der Interoperabilität: Europas digitale
#2019Systeme müssen die gleiche Sprache sprechen.
#2020Interoperabilität bezeichnet die Fähigkeit von
#2021IT-Systemen, über die Grenzen von Unternehmen,
#2022Behörden und Forschungseinrichtungen hinweg
#2023Geschäftsprozesse abzuwickeln – vollautomatisch,
#2024ohne manuelle Zuarbeiten oder Medienbrüche. Das
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