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vom 21.06.2025 PDF
#1423
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Der Flickenteppich nationaler Steuervorschriften
#1424und der Steuerwettbewerb zwischen den EU-Mit
#1425gliedstaaten bei den Körperschaftssteuersätzen
#1426erschweren faire Wettbewerbsbedingungen im
#1427Binnenmarkt. Um dem entgegenzuwirken, muss
#1428die Steuergesetzgebung Schritt halten mit neuen
#1429Geschäftsmodellen, die internationaler, komplexer
#1430und digitaler geworden sind. So profitieren die
#1431großen Digitalunternehmen mit ihren immateriel
#1432len Gütern (wie Daten, Wissen oder Algorithmen)
#1433davon, dass Unternehmensgewinne am Ort einer
#1434physischen Niederlassung oder Fabrik besteuert
#1435werden und nicht beispielsweise dort, wo die
#1436Nutzer*innen digitaler Dienste verortet sind. Wir
#1437wollen verhindern, dass der Bäckerladen um die
#1438Ecke einen deutlich höheren Steuersatz zahlt als
#1439ein internationaler Großkonzern. Alle Unternehmen
#1440müssen ihren gerechten Anteil zur Finanzierung
#1441des Gemeinwohls beitragen.
#1442Auf dem Weg zu einer fairen und effektiven Unter
#1443nehmensbesteuerung in Europa ist ein großer
#1444Schritt genommen worden: Die EU hat sich – infol
#1445ge eines Durchbruchs auf Ebene der Organisation
#1446für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick
#1447lung (OECD) – endlich auf eine Mindestbesteue
#1448rung großer multinationaler Unternehmen von
#144915 Prozent geeinigt. Damit können sie sich einem
#1450Mindeststandard an Besteuerung nicht mehr ent
#1451ziehen. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten und
#1452der Vorschlag der EU-Kommission für einen neuen
#1453EU-Rahmen zur Unternehmensbesteuerung (BEFIT)
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